Jüngst musste sich der BFH im Urteilsfall vom 27.03.2024 (VI R 5/22) damit auseinandersetzen, ob die Begrenzung des Teilnehmerkreises eine Schädlichkeit für eine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a) S. 1 EStG darstellt und damit eine Pauschalbesteuerung zu versagen ist. Der Urteilsgrundsatz wird im folgenden Blogbeitrag zusammengefasst und genauer dargestellt. Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für eine steuerliche Beratung.
Betriebliche Events sind für das kollegiale und soziale Miteinander ein beliebtes Mittel. Die jüngere Rechtsprechung zeigt mal wieder, dass insbesondere die Firmenfeiern von der Finanzverwaltung regelmäßig ins Blickfeld genommen und aus steuerlichen Gesichtspunkten umfassend geprüft werden. Im folgenden Blogbeitrag wird deshalb auf ein Urteil des FG Niedersachsen vom 24.04.2024 (8 K 66/22) näher eingegangen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
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