
Die Ergebnisse der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2025 liegen vor. Wir haben die Daten aus Bayern und Baden-Württemberg ausgewertet – zusammen über 1.100 Kandidaten. Das Ergebnis: eine historische Verschiebung bei den Prüfungstagen, eine klare Schwachstelle bei den Ertragsteuern – und spannende neue Themen, die Kandidaten für 2026 und 2027 kennen sollten.

Mit Urteil vom 20.03.2025 (VI R 25/23) hat der BFH eine für die Praxis bedeutsame Entscheidung zur abkommensrechtlichen Einordnung der Einkünfte angestellter Künstler im öffentlichen Dienst getroffen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein in Luxemburg bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts angestellter Orchestermusiker unter die Sondervorschrift für Künstler i. S. d. Art. 16 DBA-Luxemburg (2012) fällt oder ob das Besteuerungsrecht nach der allgemeinen Regelung für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bzw. nach der Kassenstaatsregelung zu bestimmen ist. Der BFH bejaht die Künstlereigenschaft und ordnet die Einkünfte dem Anwendungsbereich des Art. 16 DBA-Luxemburg (2012) zu, mit der Folge zur Anwendung der Anrechnungsmethode. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die nachfolgende Zusammenfassung basiert auf den Schilderungen zahlreicher Teilnehmer, die die Examensklausuren 2025 abgelegt haben. Einen herzlichen Dank an die Community für die Zusammenfassung der Themen!

Der Progressionsvorbehalt ist eine Besonderheit im Rahmen der Steuerfestsetzung. In einem aktuellen BFH-Urteil vom 21.05.2025 wird nochmal die Vielseitigkeit in der Anwendung des Progressionsvorbehalts im Kontext des internationalen Steuerrechts deutlich. Der BFH hat entschieden, ob bei der Vereinnahmung steuerfreier Vermietungseinkünfte eine Progression gem. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 oder nach § 32b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG anzuwenden ist. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Mit Urteil vom 27.11.2024, I R 19/21 hat der BFH ausdrücklich klargestellt, dass Darlehensgewährungen eines Gesellschafters an seine vermögensverwaltende Personengesellschaft den Regelungen des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO unterliegen und aufgrund der Personenidentitäten steuerlich nicht anzuerkennen sind. Aufgrund der hohen Examensrelevanz für Steuerberater-, Steuerfachwirt- und Bilanz-buchhalterprüfungen wird im Folgenden näher auf den Urteilsgrundsatz und seine Kerninhalte eingegangen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende. Grund genug sich frühzeitig mit den geplanten Gesetzesänderungen im Steuerrecht für das Veranlagungsjahr 2024 zu beschäftigen. Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das Einkommensteuergesetz sein.
Auf Basis der Gedächtnisprotokolle des schriftlichen Steuerberaterexamens 2023 haben wir hier für Sie die Inhalte und Schwerpunkte der drei schriftlichen Prüfungstage zusammengefasst. Einen herzlichen Dank an die Community für die Zusammenfassung der Themen!
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
ZFU-Akkreditiert mit und ohne Korrektur und Live-Besprechung