Die Pflege von Angehörigen ist sowohl körperlich als auch finanziell anspruchsvoll. Allerdings können die Kosten für ambulante Pflege und Betreuung außerhalb des Haushalts steuerlich abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof erlaubt Personen, die aus eigenen Mitteln die Pflege finanzieren, diese Kosten abzusetzen. Es gibt einen Pflege-Pauschbetrag abhängig vom Pflegegrad und der Möglichkeit, Kosten als außergewöhnliche Belastungen anzugeben.
Das Bundesumzugskostengesetz ermöglicht die steuerliche Berücksichtigung von Umzugskosten in der Einkommensteuererklärung, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Kosten wie Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen, Courtage für Mietimmobilien, Doppelmieten und andere Umzugsausgaben können geltend gemacht werden. Neue Pauschbeträge für zusätzlichen Unterricht für Kinder und andere Umzugsauslagen wurden durch ein BMF-Schreiben vom 21.07.2022 festgelegt und gelten abhängig vom Umzugsdatum und der Haushaltszusammensetzung.
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