
Mit Beschluss vom 17.12.2025, I B 17/24 hat der BFH eine seit Jahren diskutierte Abgrenzungsfrage klargestellt und zugleich gefestigt: die Reichweite des Anscheinsbeweis bei der privaten Nutzung betrieblicher Pkw durch Gesellschafter-Geschäftsführer im Kontext der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die restriktivere Rechtsprechung des VI. Senats zum lohnsteuerlichen Nutzungsvorteil auf die vGA-Ebene übertragbar ist. Der BFH verneint dies ausdrücklich und bestätigt die bisherige Linie des I. Senats. Die Entscheidung hat erhebliche praktische Bedeutung, da sie die Verteidigungsmöglichkeiten gegen vGA-Hinzurechnungen bei fehlenden Fahrtenbüchern oder unzureichender Organisation weiter einschränkt.

Der BFH hat jüngst geurteilt, ob der typisierte Gewinnzuschlag für eine Rücklage gemäß § 6b EStG für eine nicht getätigte Investition verfassungskonform ist. Auf dieses Urteil und dessen Relevanz – auch aufgrund der strukturellen Niedrigzinsphase – wird im Folgenden näher eingegangen. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
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