Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Daher ist es Anlass einen Blick auf die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2025 zu werfen. Schwerpunkt dieses Blogbeitrags werden die Gesetzesänderungen im Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuergesetz sowie den übrigen Steuerarten sein (keine abschließende Aufzählung). Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag eine steuerliche Beratung nicht ersetzt.
Im folgenden Beitrag (keine abschließende Darstellung) wird ein Blick auf die wichtigsten Punkte im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 geworfen, dessen Inhalt für die anstehenden mündlichen Prüfungen für Steuerberater, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Bedeutung sein wird. Inhaltlicher Schwerpunkt wird das Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umwandlungssteuergesetz sein.
Der § 1a KStG ermöglicht Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften in Deutschland, sich steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandeln zu lassen. Dies bedeutet, dass ihre Gewinne nach dem Körperschaftssteuersatz von 15 % besteuert werden, was für Gesellschafter in der Regel vorteilhafter ist als die persönliche Einkommensteuer mit bis zu 45 %.
Hier geben wir einen kompakten Überblick über die Neuregelungen des Gesetzs zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMog)
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
ZFU-Akkreditiert mit und ohne Korrektur und Live-Besprechung