Schenkungen an Urenkel haben steuerlich keinen gleichen Freibetrag wie Schenkungen an Enkel, solange Eltern und Großeltern noch leben. Ein Streitfall in Düsseldorf zeigt, dass Urenkel einen geringeren Freibetrag erhielten als erwartet, was zu einer Klage führte, die jedoch vom Bundesfinanzhof abgelehnt wurde. Die Steuerklassen und Freibeträge sind in der Generationsabfolge verankert, um sicherzustellen, dass Vermögen gerecht aufgeteilt wird und keine Generation bevorzugt wird.
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