
Das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juni 2021 hat aufgrund der anhaltenden Corona-Krise die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen in Deutschland verlängert. Sowohl in beratenen als auch in nicht beratenen Fällen wurden die Fristen für das Steuerjahr 2020 ausgedehnt. Die Verlängerung gilt automatisch, erfordert keine Beantragung, und es wurden auch Zinslaufzeiten für Steuernachforderungen und -erstattungen angepasst.

Mit Urteil vom 09.09.2025 hat der IX. Senat des BFH entschieden, dass Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung entstehen, nicht als Veräußerungskosten abzugsfähig sind. Damit stellt der BFH klar, dass die Abzugsfähigkeit eine wertende Prüfung des auslösenden Moments erfordert und dieses bei solchen Kosten nicht die Veräußerung, sondern die Steuererklärungspflicht ist. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Die Pflege von Angehörigen ist sowohl körperlich als auch finanziell anspruchsvoll. Allerdings können die Kosten für ambulante Pflege und Betreuung außerhalb des Haushalts steuerlich abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof erlaubt Personen, die aus eigenen Mitteln die Pflege finanzieren, diese Kosten abzusetzen. Es gibt einen Pflege-Pauschbetrag abhängig vom Pflegegrad und der Möglichkeit, Kosten als außergewöhnliche Belastungen anzugeben.
Einzelthemen für die schriftliche und mündliche Prüfung
Der gesamte prüfungsrelevante Stoff für die schriftliche und mündliche Prüfung
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