Das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juni 2021 hat aufgrund der anhaltenden Corona-Krise die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen in Deutschland verlängert. Sowohl in beratenen als auch in nicht beratenen Fällen wurden die Fristen für das Steuerjahr 2020 ausgedehnt. Die Verlängerung gilt automatisch, erfordert keine Beantragung, und es wurden auch Zinslaufzeiten für Steuernachforderungen und -erstattungen angepasst.
Die Pflege von Angehörigen ist sowohl körperlich als auch finanziell anspruchsvoll. Allerdings können die Kosten für ambulante Pflege und Betreuung außerhalb des Haushalts steuerlich abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof erlaubt Personen, die aus eigenen Mitteln die Pflege finanzieren, diese Kosten abzusetzen. Es gibt einen Pflege-Pauschbetrag abhängig vom Pflegegrad und der Möglichkeit, Kosten als außergewöhnliche Belastungen anzugeben.
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