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Umsatzsteuer - § 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG Aufwendungen i.S.d. § 15 Abs. 1a UStG

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Umsatzsteuer

§ 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG Aufwendungen i.S.d. § 15 Abs. 1a UStG

Eine Korrektur der Vorsteuer gem. § 17 Abs. 1 S. 2, S. 8 i.V.m. Abs. 2 Nr. 5 UStG erfolgt bei Tätigen von Aufwendungen i.S.d. § 15 Abs. 1a EStG.

Bei den Aufwendungen i.S.d. § 15 Abs. 1a UStG handelt es sich um Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 - 4, 7 oder § 12 Nr. 1 EStG gilt. Hierunter fallen z.B Geschenke aus unternehmerischen Gründen an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind und deren Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten 50€ netto überschreiten.