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Umsatzsteuer - Allphasen-Netto-Umsatzsteuer Prinzip

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Umsatzsteuer

Allphasen-Netto-Umsatzsteuer Prinzip

Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Verkehrsteuer, denn sie knüpft nicht an das Ergebnis eines wirtschaftlichen Vorgangs an, sondern an den Vorgang selbst. Sie ist eine allgemeine Verkehrsteuer, denn grundsätzlich liegen ihr alle Vorgänge des Rechts- oder Wirtschaftsverkehrs zugrunde. Sie steht Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zu und ist deswegen eine Gemeinschaftsteuer. Der Anteil der Umsatzsteuer am gesamten Steueraufkommen des Staates liegt bei mehr als 30%. Sie ist damit nach der Einkommensteuer (inkl. der Lohnsteuer) die zweitwichtigste Steuer. Von der Überwälzbarkeit ist sie eine indirekte Steuer, da der Steuerschuldner und der Steuerträger nicht identisch sind. Das Unternehmen, welches mit Umsatzsteuer belastet wird (Steuerschuldner), gibt diese Steuer an den privaten Endverbraucher weiter (Steuerträger).

Expertentipp

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Eine direkte Steuer besteuert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unmittelbar. Die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sind direkt, denn mit höherem Einkommen, also höherer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, steigt die Steuerschuld. Eine indirekte Steuer hingegen besteuert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nur mittelbar. Wenn man ein höheres Einkommen hat und deshalb mehr Güter kauft, zahlt man deswegen auch eine höhere Umsatzsteuer und wird damit indirekt stärker belastet

Das Steuerobjekt der Umsatzsteuer sind jene Umsätze, die steuerbar sind, d.h. gewisse rechtliche und wirtschaftliche Verkehrsvorgänge. Die Umsatzsteuer selbst ist eine Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Sie ist deswegen eine Nettosteuer, weil die Umsatzsteuer auf unterschiedlichen Stufen erhoben wird und die gezahlte Umsatzsteuer (= Vorsteuer) gegen die geschuldete Umsatzsteuer gegengerechnet werden kann. Es kommt daher nicht zu einer Kumulation der Umsatzsteuer auf den verschiedenen Bereichen. Es entsteht kein Kaskadeneffekt über die verschiedenen Ebenen.

Beispiel

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Die Wasser GmbH aus Erfurt kauft u. a. bei der Glas AG aus Minden 100 Glasflaschen ein und bezahlt hierfür 1,60 € zzgl. Umsatzsteuer. Sie füllt in die Flaschen ihr leckeres Mineralwasser und verkauft diese 100 Flaschen weiter für 2,00 € pro Stück zzgl. Umsatzsteuer. Diese fertigen Mineralwasserflaschen werden an die Großhandels-GmbH für 2,60 € zzgl. Umsatzsteuer weiterverkauft.

Auf den einzelnen Stufen des Handels wird jeweils die Umsatzsteuer erhoben. Die Wasser GmbH bezahlt an die Glas AG deshalb nicht 1,60 € (also den Nettopreis), sondern zusätzlich die Umsatzsteuer von 0,19 · 1,60 € = 0,304 €, also einen Bruttopreis von 1,904 €. Die Wasser GmbH wiederum berechnet für ihren Nettopreis von 2,00 € eine Umsatzsteuer von 2,00 € · 0,19 = 0,38 € und lässt sich diese von ihrem Kunden, nämlich der Großhandels GmbH, vergüten. Die Wasser GmbH zahlt also eine Umsatzsteuer in Höhe von 0,304 € (die sogenannte Vorsteuer) und erhält Umsatzsteuer in Höhe von 0,38 €, welche sie dem Finanzamt schuldet. Sie zahlt daher an das Finanzamt insgesamt nur 0,38 € - 0,304 = 0,076 €, die sogenannte Zahllast.

Diese Rechnung lässt sich auf den anderen Wirtschaftsstufen ebenfalls anstellen, das heißt die einzelnen Unternehmen zahlen an das Finanzamt jeweils nur die Differenz aus erhaltener Umsatzsteuer und gezahlter Umsatzsteuer (= Vorsteuer), also die sog. Zahllast. Insgesamt erhält das Finanzamt daher einen Betrag von 0,304 € + 0,076 € + 0,114  € = 0,494 €.

Dies ist derselbe Betrag, als wenn das Finanzamt lediglich auf der letzten Stufe, nämlich beim Großhandel, die Umsatzsteuer von 0,19 · 2,60 € = 0,494 € erhoben hätte. 

Stufen

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Unternehmen

Glas AG

Wasser GmbH

Handels AG

Art der Leistung

Lieferung

Lieferung

Lieferung

Nettopreis

1,60 €

2,00 €

2,60 €

Umsatzsteuer

0,304 €

0,38 €

0,494 €

Kaufpreis (= Bruttopreis)

1,904 €

2,38 €

3,094 €

Mehrwert auf den einzelnen Stufen

1,60

0,4 (=2 - 1,6)

0,6 (=2,6 - 2)

Umsatzsteuer hierauf oder anders berechnet:
Umsatzsteuer-Zahllast

0,304 €

0,076 €

0,114 €

Umsatzsteuer

0,304 €

0,38 €

0,494 €

- Vorsteuer

0

0,304 €

0,38 €

= Zahllast

0,304 €

0,076 €

0,114 €

Expertentipp

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Bei der Umsatzsteuer haben also die einzelnen Unternehmen die Rolle des verlängerten Arms des Finanzamts, denn sie treiben auf den einzelnen Stufen die Umsatzsteuer für das Finanzamt ein.