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Prüfungsschema Umsatzsteuer
Die Prüfung der Umsatzsteuer unterliegt – wie jede andere Steuerart auch – einer schematischen Prüfung. Diese wird im nachfolgenden Schema dargestellt und liegt auch dem Aufbau dieses Kurses zugrunde. Das Grundschema sollte bei jeder Prüfung als „Check-Liste“ abgearbeitet werden, um sicherzugehen, dass keine (einfachen) Punkte vergessen werden. Ein solches Vorgehen kann auch schon einmal eine Klausur retten. Es ist jedoch darauf zu achten, dass dieses Grundschema bei Sonderfällen angepasst werden muss. Hierauf wird in den einzelnen hierfür relevanten Kapiteln dieses Moduls hingewiesen.
Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen Ausgangsleistung und Eingangsleistung. In der Klausur sollten zuerst die Ausgangsleistungen und danach die Eingangsleistungen beurteilt werden. Ausgangsleistungen sind solche, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens erbringt (z.B. Verkäufe, erbrachte Diestleistungen). Eingangsleistungen sind solche, die ein Unternehmer für sein Unternehmen bezieht (z.B. Wareneinkäufe, bezogene Dienstleistungen). Je nachdem ob eine Ausgangs- oder Eingangsleistung vorliegt, ist damit die Prüfungsperspektive zu wechseln. An dem grundsätzlichen Prüfungsschema ändert dies aber grundsätzlich nichts. Im Zusammenhang mit Eingangsleistungen stellen sich regelmäßig Fragen nach der Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs.
Methode
- Vorliegen eines steuerbaren Umsatzes i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG
- Unternehmer i.S.d. § 2 UStG
- Im Rahmen des Unternehmens
- Lieferung oder sonstige Leistung i.S.d. § 3 UStG
- Entgeltlichkeit
- Im Inland (Ort der Lieferung/Leistung)
- Vorliegen einer Steuerbefreiung gem. §§ 4 ff. UStG
- Verzicht auf Steuerbefreiung gem. § 9 UStG
- Steuerbemessungsgrundlage gem. § 10 UStG
- Steuersatz gem. § 12 UStG
- Steuerschuldner gem. §§ 13a/13b UStG
- Steuerentstehung gem. §§ 13/13b UStG
- Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG
- Verfahrensrechtliche Aspekte
Das Einführungskapitel wäre somit abgeschlossen.
Es folgt das Kapitel "Grundfall: Ausgangsleistungen".