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Umsatzsteuer - Rechtsquellen der Umsatzsteuer

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Rechtsquellen der Umsatzsteuer

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Rechtsquellen der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist ein Pflichtfach im steuerlichen Examen und macht i.d.R. ein Drittel der sog. gemischten Klausur (AO/ErbSt/USt) aus. Diese Klausur fordert die Prüflinge mit ihrem immensen Umfang heraus. Gleichwohl sind vor allem in der Umsatzsteuer oftmals viele, auch einfache Punkte zu holen. Essenziell hierfür ist allerdings, dass man sich schematisch an die Prüfungsreihenfolge hält. Ein Prüfungsschema wird deshalb am Ende dieses Einführungskapitels dargestellt. Dies sollte jeder Prüfung zugrunde gelegt werden. An diesem Prüfungsschema orientiert sich auch der Aufbau dieses Moduls.

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Verkehrsteuer. Sie knüpft nicht an das Ergebnis eines wirtschaftlichen Vorgangs an, sondern an den Vorgang selbst. Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verkehrsteuer. Ihr liegen grundsätzlich alle Vorgänge des Rechts- oder Wirtschaftsverkehrs zugrunde.

Die Rechtsquellen der Umsatzsteuer sind: 

  • die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL),
  • das Umsatzsteuergesetz (UStG),
  • der Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE),
  • die Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV).

Übersicht: Grundlagen der USt

Die MwStSystRL ist eine EU-Richtlinie (Sekundärrecht), die Vorgaben für ein EU-weites Mehrwertsteuersystem enthält. Die EU-Richtlinie bindet alle Mitgliedstaaten. Bei der USt handelt es sich weitestgehend um harmonisiertes Recht. Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben aus der MwStSystRL in das nationale UStG umgesetzt. Insofern ist als Primärrechtsquelle in der Praxis stets zunächst das UStG heranzuziehen. Bestehen jedoch Auslegungsfragen, so kann durchaus ein Rückgriff auf die Bestimmungen in der MwStSystRL notwendig sein und werden. Die MwStSystRL ist auch der Grund warum so viele Fragen zur Auslegung der Umsatzsteuerbestimmungen durch den EuGH als zuständiges Gericht entschieden werden.

Prüfungstipp

Neben Auslegungsfragen der nationalen Bestimmungen gibt die MwStSystRL auch einen guten Überblick für eine Ersteinschätzung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten in anderen EU-Staaten. Sie ersetzt jedoch auf keinen Fall die Abstimmung mit einem lokalen Steuerberater.

Die Regelungen zur Umsatzsteuer sind im UStG enthalten. Dem Bund steht gem. Art. 105 Abs. 2 GG die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis für die Umsatzsteuer zu. Weil der Bund von seinem Recht auf Gesetzgebung Gebrauch gemacht hat, ist insofern das Gesetzgebungsrecht der Länder entfallen. Die Umsatzsteuer steht Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zu und ist deswegen eine Gemeinschaftsteuer. Der Anteil der Umsatzsteuer am gesamten Steueraufkommen des Staates liegt bei mehr als 30%. Sie ist damit nach der Einkommensteuer (inkl. der Lohnsteuer) die zweitwichtigste Steuer. 

Die Anwendungs- und Ausführungsbestimmungen zum UStG sind im UStAE, sowie in den zur Umsatzsteuer veröffentlichten Schreiben und Erlassen der Finanzministerien und der UStDV zusammengefasst. Zu beachten ist, dass es sich bei den Erlassen und Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung grundsätzlich nur um reines Innenrecht handelt, das nur verwaltungsinterne Bindung entfaltet. Gleichwohl können diese Quellen vom Steuerpflichtigen für dessen Steuerplanung herangezogen werden, da sie aufgrund ihrer verwaltungsinternen Bindungswirkung Rechtssicherheit vermitteln.

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