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Umsatzsteuer - Wiederholungsfragen zur Umsatzsteuer

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Umsatzsteuer

Wiederholungsfragen zur Umsatzsteuer

Inhaltsverzeichnis

Wiederholungsfragen zur Umsatzsteuer

Aufgabe steuerbare Leistung

Wann ist eine Leistung steuerbar?

Lösung steuerbare Leistung

Eine Leistung ist im Rahmen der Umsatzsteuer relevant, d.h. steuerbar, wenn sie (§ 1 I Nr. 1 UStG) eine Lieferung oder sonstige Leistung ist, die

● ein Unternehmer
● im Rahmen seines Unternehmens
● im Inland
● gegen Entgelt ausführt.

Aufgabe umsatzsteuerliches Unternehmen

Was versteht man – umsatzsteuerlich – unter einem „Unternehmer“?

Lösung umsatzsteuerliches Unternehmen

Ein Unternehmer ist jemand, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 I UStG).

Methode

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Der Begriff des Unternehmers ist im Umsatzsteuerrecht weiter auszulegen als im Gewerbesteuerrecht. Dort gilt nämlich zusätzlich die Gewinnerzielungsabsicht, die bei der Umsatzsteuer kein Merkmal des Unternehmers ist. Es kann also jemand umsatzsteuerlich Unternehmer sein, der es gewerbesteuerlich nicht ist. Dieser schuldet dann möglicherweise Umsatzsteuer, nicht aber Gewerbesteuer.

Der Begriff eines Unternehmers ist tätigkeitsbezogen, nicht personenbezogen. Es sind unterschiedliche Punkte zu überprüfen:

● Unternehmerfähigkeit,
● Selbstständigkeit,
● gewerbliche oder berufliche Tätigkeit.

Aufgabe umsatzsteuerliche Organschaft

Beschreibe die umsatzsteuerliche Organschaft.

Lösung umsatzsteuerliche Organschaft

Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine juristische Person (die Organgesellschaft) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (§ 2 II Nr. 2 S. 1 UStG). Es kommt hierbei auf das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse an.

Aufgabe umsatzsteuerliche Einnahmeerzielungsabsicht

Was muss für die umsatzsteuerliche Einnahmeerzielungsabsicht erfüllt sein?

Lösung umsatzsteuerliche Einnahmeerzielungsabsicht

Bei der Einnahmeerzielungsabsicht kommt es darauf an, ob die Tätigkeit im Rahmen eines Leistungsaustausches ausgeübt wird, der nicht nur gelegentlich erfolgen darf.

Methode

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Entscheidend ist hierbei, dass es auf die Einnahmeerzielungsabsicht ankommt, nicht hingegen auf die Gewinnerzielungsabsicht. Im Einkommen- und Gewerbesteuerrecht kommt es vielmehr auf die Gewinnerzielungsabsicht an, ganz im Gegensatz zum Umsatzsteuerrecht. Dies bedeutet, dass eine einkommensteuerliche Liebhaberei eine umsatzsteuerlich steuerbare Handlung sein kann, d.h. umsatzsteuerlich keine Liebhaberei sein muss.

Aufgabe umsatzsteuerliches Inland

Was ist umsatzsteuerliches Inland?

Lösung umsatzsteuerliches Inland

Umsätze sind lediglich dann steuerbar, wenn sie im Inland ausgeführt werden (§ 1 I Nr. 1 UStG). Zum Inland im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gehört das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit einigen Ausnahmen, die nach dem UStG nicht zum Inland gehören: das Gebiet von Büsingen, welches zum Zollgebiet der Schweiz gehört, die Insel Helgoland, die Freihäfen, die Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie die deutschen Schiffe und die deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören.

Aufgabe umsatzsteuerliches Entgelt

Worin besteht – umsatzsteuerlich – das Entgelt?

Lösung umsatzsteuerliches Entgelt

Lieferungen und sonstige Leistungen sind i.A. nur dann steuerbar, wenn sie gegen Entgelt erfolgen. Die Formulierung „gegen Entgelt“ bedeutet, dass ein „Leistungsaustausch“ gegeben sein muss.

Ein Leistungsaustausch besteht dann, wenn

  • zwei unterschiedliche Personen handeln, nämlich ein Leistender und ein Leistungsempfänger, wenn zusätzlich
  • der Leistung eine Gegenleistung gegenübersteht und wenn
  • Leistung und Gegenleistung in engem Zusammenhang stehen, so dass die Leistung in Erwartung der Gegenleistung erbracht wird.

Ein sog. Innenumsatz ist deswegen kein steuerbarer Umsatz, weil die Personen, welche die Leistungen tauschen, nicht unterschiedlich sind. Vielmehr tauschen bei einem Innenumsatz unterschiedliche Betriebe ein und desselben Unternehmens Leistungen aus.

Aufgabe Arten von Umsätze

Welche Arten von Umsätzen existieren?

Lösung Arten von Umsätze

Diejenigen wirtschaftlichen und rechtlichen Vorgänge, die Gegenstand der Umsatzsteuer sind und dann Umsätze genannt werden, sind im Einzelnen:

  • Leistungen (§ 1 I Nr. 1 UStG),

◊    Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt

◊    unentgeltliche Lieferungen im Sinne des § 3 Ib Nr. 1 - 3 UStG,

◊    unentgeltliche sonstige Leistungen im Sinne des § 3 IXa Nr. 1, 2 UStG,

  • Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet (§ 1 I Nr. 4 UStG),
  • innergemeinschaftliche Erwerb (§ 1 I Nr. 5 UStG).

Aufgabe Begriff der Lieferung

Beschreibe den Begriff der Lieferung.

Lösung Begriff der Lieferung

Eine Lieferung ist eine Leistung, durch welche ein Unternehmer einen Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.

Der Lieferer verschafft also dem Belieferten die Verfügungsmacht über den gelieferten Gegenstand. Gegenstände, die nach Umsatzsteuergesetz lieferbar sind, sind körperliche Gegenstände aller Art, Sacheinheiten und Sachgesamtheiten, und Wirtschaftsgüter, welche wie Sachen behandelt werden, so zum Beispiel Strom, Wärme, Gas.

Aufgabe Lieferung ohne Warenbewegung

Was versteht man unter einer Lieferung ohne Warenbewegung?

Lösung Lieferung ohne Warenbewegung

Bei einer Lieferung ohne Warenbewegung (= ruhende Lieferung) wird der Gegenstand der Lieferung nicht fortbewegt.

Beispiel

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Der Verkauf eines Hauses ist eine Lieferung des Hauses, ohne dass dieses bewegt würde. Es handelt sich somit um eine ruhende Lieferung.

Eine Lieferung ohne Warenbewegung gilt dort als ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (§ 3 VII 1 UStG).

Aufgabe Lieferung mit Warenbewegung

Und was hingegen unter einer Lieferung mit Warenbewegung?

Lösung Lieferung mit Warenbewegung

Bei einer Lieferung mit Warenbewegung ist zu unterscheiden zwischen

  • Beförderungslieferungen und
  • Versendungslieferungen.

Bezüglich des Orts der Lieferung werden beide hingegen identisch behandelt. Unter einer Beförderung versteht man jede Fortbewegung eines Gegenstandes (§ 3 VI 2 UStG). Eine Versendung hingegen liegt vor, wenn man die Beförderung durch einen selbstständigen Beauftragten ausführen oder besorgen lässt (§ 3 VI 3 UStG). Eine Lieferung mit Warenbewegung gilt dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten beginnt (§ 3 VI 1 UStG).

Aufgabe Ort der sonstigen Leistung

Was ist die Grundsatzregelung beim Ort der sonstigen Leistung?

Lösung Ort der sonstigen Leistung

Bei der Grundsatzregelung des § 3a I, II UStG ist zu beachten, an wen und mglw. auch wofür die sonstige Leistung ausgeführt wird:

  • an Unternehmer

◊    für sein Unternehmen

▪     Empfängersitzort

◊    nicht für sein Unternehmen

▪     Unternehmersitzort

  • an Nicht-Unternehmer

◊    Unternehmersitzort

Ob etwas „für sein Unternehmen“ ist, ist durch Verwendung einer von einem EU-Mitgliedsstaat erteilten USt-IdNr. nachzuweisen (von einem im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer bzw. durch eine behördliche Bescheinigung des Sitzstaates analog der Unternehmerbescheinigung nach § 61a IV UStDV.

Aufgabe Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet

Beschreibe die Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet.

Lösung Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet

Der zweite große Tatbestand, der Umsatzsteuer auslöst, ist die Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet. Hierunter versteht man die

  • Einfuhr
  • von Gegenständen
  • aus dem Drittlandsgebiet
  • in das Inland oder
  • in die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg (§ 1 I Nr. 4 UStG).

Aufgabe innergemeinschaftlichen Erwerb

Was versteht man unter einem innergemeinschaftlichen Erwerb?

Lösung innergemeinschaftlichen Erwerb

Der innergemeinschaftliche Erwerb ist der dritte und letzte große Tatbestand, der Umsatzsteuer auslöst. Hierunter fällt der innergemeinschaftlichen Erwerb im Inland gegen Entgelt (§ 1 I Nr. 5 UStG). Der Erwerber schuldet die Umsatzsteuer, kann diese jedoch als Vorsteuer abziehen (§ 15 I 1 Nr. 3 UStG). Es fallen zwei Arten des innergemeinschaftlichen Erwerbs an:

  • realer Erwerb und
  • fiktiver Erwerb.

Aufgabe Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug

Welche Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug existieren?

Lösung Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug

Die Umsätze nach § 4 Nr. 1-7 UStG sind von der Umsatzsteuer befreit. Weil darüber hinaus keine Möglichkeit besteht, die Option nach § 9 UStG auszuüben, also auf die Steuerbefreiung zu verzichten, sind diese Umsätze uneingeschränkt steuerfrei.

Bei den Steuerbefreiungen des § 4 Nr. 1 - 7 UStG sind zwei Punkte besonders erwähnenswert:

  • Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1a) UStG) und
  • innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1b UStG).

Aufgabe Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug

Welche Steuerbefreiungen existieren ohne Vorsteuerabzug?

Lösung Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug

Die anderen Umsätze, für die keine Umsatzsteuer anfällt, die also umsatzsteuerbefreit sind, sind in § 4 Nr. 8 - 28 UStG aufgelistet. Hiervon seien Beispiele aufgelistet:

  • Umsätze von Heilberufen (§ 4 Nr. 14 UStG),
  • Umsätze und Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen (§ 4 Nr. 8 f) UStG),
  • Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen (§ 4 Nr. 9 b UStG),
  • Vermietungs- und Verpachtungsumsätze (§ 4 Nr. 12 UStG),
  • Umsätze kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen der öffentlichen Hand (§ 4 Nr. 20 UStG),
  • die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG (§ 4 Nr. 11 b UStG),
  • Krankentransporte (§ 4 Nr. 17 UStG).

Aufgabe Optionsmöglichkeit

Beschreibe die Optionsmöglichkeit des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung

Lösung Optionsmöglichkeit

Wenn ein Unternehmer eine Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt und es sich bei den Leistungen um steuerbefreite Leistungen nach § 4 Nr. 8 a - g, Nr. 9 a, Nr. 12, Nr. 13 oder Nr. 19 UStG handelt, so können diese "eigentlich" steuerfreien Umsätze als steuerpflichtige Umsätze behandelt werden, wenn der Unternehmer hierfür optiert. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, dass entsprechend auch Vorsteuer abgezogen werden darf.

Aufgabe Bemessungsgrundlage bei Leistungen

Was ist die Bemessungsgrundlage bei Leistungen?

Lösung Bemessungsgrundlage bei Leistungen

Zu unterscheiden ist hier zwischen

  • entgeltlichen und
  • unentgeltlichen Leistungen.

Bei entgeltlichen Leistungen ist das Entgelt die Bemessungsgrundlage (§ 10 I UStG). Zum Entgelt rechnet man alles, was der Leistungsempfänger tatsächlich für die an ihn bewirkte Leistung aufwendet.

Bei unentgeltlichen Leistungen wird unterschieden in

  • Lieferungen gleichgestellte Wertabgaben und
  • sonstigen Leistungen gleichgestellte Wertabgaben.

Bei Lieferungen gleichgestellten Wertabgaben sind der Einkaufspreis oder die Selbstkosten die Bemessungsgrundlage. Bei sonstigen Leistungen gleichgestellten Wertabgaben sind es die entstandenen Kosten.

Aufgabe Mindestbemessungsgrundlagen

Warum gibt es Mindestbemessungsgrundlagen?

Lösung Mindestbemessungsgrundlagen

Bei einem Leistungsaustausch sind Vorgänge zwar entgeltlich, es könnte jedoch passieren, dass das vereinbarte Entgelt für eine Leistung unangemessen niedrig bzw. verbilligt ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Leistungen an Arbeitnehmer oder nahe Angehörige vom Unternehmer erbracht werden. Um zu verhindern, dass hierdurch die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage verkürzt wird, sieht § 10 V UStG gewisse Mindestbemessungsgrundlagen vor. Zunächst ist zu unterscheiden, ob die Leistungen

  • entgeltlich oder
  • unentgeltlich

erbracht wurde.

Aufgabe spezieller Steuersatz

Worauf wird der spezielle Steuersatz von 7 % angewendet?

Lösung spezieller Steuersatz

Der spezielle Steuersatz (= ermäßigter Steuersatz) ist vorrangig zu prüfen. Er beträgt 7 % der Bemessungsgrundlage und gilt für jene Sachverhalte, die in § 12 II Nr. 1 – 10 UStG abschließend erwähnt sind. Typische Beispiele hierfür sind:

  • Lebensmittel, spezielle Getränke,
  • Bücher,
  • Beförderung im Personennahverkehr.

Aufgabe allgemeiner Steuersatz

Und worauf der allgemeine Steuersatz?

Lösung allgemeiner Steuersatz

Der allgemeine Steuersatz ist jeweils dann anzuwenden, wenn der spezielle Steuersatz nicht gilt. Er beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage ab dem 1.1.2007. Bis zum 31.12.2006 lag er bei 16 %.

Aufgabe Voraussetzungen Vorsteuerabzug

Welche Voraussetzungen existieren für den Vorsteuerabzug?

Lösung Voraussetzungen Vorsteuerabzug

Damit Vorsteuer abgezogen werden kann, sind gewisse Voraussetzungen zu beachten:

  • persönliche Voraussetzungen und
  • sachliche Voraussetzungen.

Persönliche Voraussetzungen

Im Regelfall sind nur Unternehmer im Rahmen ihres Unternehmens berechtigt, Vorsteuern abzuziehen (§ 15 I UStG). Dies liegt daran, dass der private Endverbraucher gerade mit der Umsatzsteuer belastet werden soll, er soll diese wirtschaftlich tragen. Unternehmen sind zwar Schuldner der Umsatzsteuer, nicht jedoch Träger und sollen deswegen grundsätzlich Vorsteuern abziehen können. Eine Ausnahme hiervon existiert, denn unter bestimmten Voraussetzungen können Privatpersonen als Fahrzeuglieferer im Sinne des § 2a UStG den Vorsteuerabzug beanspruchen (§ 15 IVa UStG).

Sachliche Voraussetzungen

Je nachdem, welche der drei Haupttatbestände für Umsatzsteuer beim Eingangsumsatz relevant ist, lassen sich unterschiedliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ausmachen, d.h. je nachdem, ob es sich um

  • empfangene Leistungen,
  • entrichtete Einfuhrumsatzsteuer oder
  • Steuer für innergemeinschaftlichen Erwerb

handelt.

Aufgabe Rechnungsausweis

Was ist beim Rechnungsausweis zu beachten?

Lösung Rechnungsausweis

Besonderes Augenmerk ist hier bei auf die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung zu legen. Unter einer Rechnung versteht man jede Urkunde, mit der ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter über eine Lieferung oder eine sonstige Leistung gegenüber den Leistungsempfänger abrechnet (§ 14 IV 1 UStG).

Unerheblich ist dabei, ob das Wort "Rechnung" als solches in der Urkunde erwähnt ist. Eine Rechnung enthält gewisse Mindestangaben:

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers,
  • Menge sowie handelsübliche Bezeichnung des gelieferten Gegenstands oder Art und Umfang der sonstigen Leistung,
  • Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung,
  • Entgelt für die Lieferung oder für die sonstige Leistung,
  • der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag bzw. ein Hinweis auf die Steuerbefreiung,
  • Steuernummer des leistenden Unternehmers oder die ihm, vom Bundeszentralamt für Steuern, erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
  • das Ausstellungsdatum
  • Ausweis der Umsatzsteuer als gesonderter Betrag in der Rechnung.

Von der letzten Vorschrift ausgenommen sind Rechnungen über Kleinbeträge und Fahrausweise. Als Kleinbetragsrechnung gilt eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 € nicht übersteigt. In diesem Fall muss nicht der Betrag der Umsatzsteuer explizit ausgewiesen werden, es reicht die Angabe des maßgeblichen Steuersatzes. Bei Fahrausweisen reicht aus, dass der Steuersatz angegeben wird.

Aufgabe Vermittlungsleistung

Der Handelsvertreter Klein aus Düsseldorf vermittelt Lieferungen von Waffen im Auftrag eines Unternehmers mit Sitz in

a) den Niederlanden (unter Verwendung der niederländischen USt-IdNr.),

b) Argentinien und

c) Andorra.

Die Waffen werden von Deutschland nach Ägypten geliefert und von einem brasilianischen Spediteur mit Sitz in Belgien ausgeführt. Beurteile die Besteuerbarkeit (=Steuerbarkeit) der Leistungen.

Lösung Vermittlungsleistung

Die Vermittlungsleistung ist am Sitzort des Auftraggebers erbracht (Empfängersitzort), vgl. § 3a Abs.2 S. 1 UStG. Die Spezialregelung des § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG ist nicht anwendbar, da diese nur für Vermittlungsleistungen an Nicht-Unternehmer anzuwenden ist. Die Vermittlungsleistung ist daher in keinem der drei Fälle steuerbar.

Aufgabe Einschränkungen des Vorsteuerabzugs

Welche Einschränkungen des Vorsteuerabzugs existieren?

Lösung Einschränkungen des Vorsteuerabzugs

Man muss zwei Schritte unterscheiden, nämlich

  • ob Vorsteuer abgezogen werden darf un d
  • ob Vorsteuer nur eingeschränkt abzugsfähig ist.

Nachdem grundsätzliche Fragen darüber entscheiden, ob überhaupt eine Vorsteuer abgezogen werden darf (wenn eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis vorliegt, die von einem Unternehmer ausgestellt wurde und dass die Leistung für das Unternehmen des Leistungsempfängers bezogen wurde), muss im nächsten Schritt geklärt werden, ob die Vorsteuer möglicherweise nur eingeschränkt abzugsfähig ist. Es existieren

  • aufwandsartenbezogene Einschränkungen und
  • umsatzartenbezogene Einschränkungen.

Aufgabe Aufteilung der Vorsteuer

Wie wird Vorsteuer aufgeteilt?

Lösung Aufteilung der Vorsteuer

Bei Abzugsumsätzen ist die Vorsteuer abziehbar, bei Ausschlussumsätzen ist sie es nicht. Wenn eine Eingangsleistung vorliegt, die sowohl mit Umsätzen zusammenhängt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch mit Umsätzen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, so spricht man von sog. Mischumsätzen. Nach § 15 IV UStG hat der Vorsteuerabzug dann anteilsmäßig zu erfolgen.

Grundsätzlich geeignet zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge sind Verteilungsschlüssel aus der betrieblichen Kostenrechnung. Bei Grundstücksumsätzen bilden speziell geeignete Quadratmeterzahlen eine gute Grundlage für die Schätzung.

Aufgabe Sollversteuerung als spezielles Verfahren

Beschreibe die Sollversteuerung als spezielles Verfahren der Umsatzbesteuerung.

Lösung Sollversteuerung als spezielles Verfahren

Bei der Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer auf der Basis der vereinbarten Entgelte berechnet (§ 16 I 1 UStG). Sie entsteht erst mit Ablauf des maßgeblichen Besteuerungszeitraums, in welchem die Leistung – zivilrechtlich - ausgeführt wurde (§ 13 I Nr. 1 Buchst. A UStG). Unwichtig ist hierbei, wann die Rechnung und damit auch die Umsatzsteuer tatsächlich bezahlt wird (siehe ausfährlich Kapitel Sollversteuerung)

Aufgabe Istversteuerung

Und was versteht man speziell unter der Istversteuerung?

Lösung Istversteuerung

Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann man auch zu der sog. Ist-Versteuerung (= Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) übergehen. Hierbei entsteht die Steuer mit Ablauf desjenigen Besteuerungszeitraums, in dem die Zahlungen erfolgt sind. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass (§ 20 I 1 Nr. 1 – 3 UStG)

  • sein Gesamtumsatz im vorangegangen Kalenderjahr 600.000 € nicht überstieg oder
  • dass er von der Verpflichtung, Bücher zu führen, nach § 148 AO befreit ist oder
  • dass er Umsätze als Angehöriger eines freien Berufs nach § 18 I Nr. 1 EStG ausführt.

Aufgabe Besteuerung Kleinunternehmer

Wie werden sog. Kleinunternehmer besteuert?

Lösung Besteuerung Kleinunternehmer

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Aufgabe Entstehung Umsatzsteuer

Wann entsteht Umsatzsteuer?

Lösung Entstehung Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer entsteht in Abhängigkeit der Umsatzart:

  • Leistungen

◊    Sollversteuerung

▪     normalerweise

  • Zeitraum, in dem die Leistung ausgeführt wurde

▪     Ausnahme: Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen

  • Zeitraum, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde

◊    Istversteuerung

▪     Zeitraum, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde

  • unentgeltliche Wertabgaben

◊    Zeitraum, in dem die Leistungen ausgetauscht wurden

  • innergemeinschaftlicher Erwerb

◊    Zeitraum, in dem die Rechnungen ausgestellt wurde, spätestens mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats

  • Einfuhr aus Drittlandsgebiet

◊    nach zollrechtlichen Vorschriften maßgeblicher Zeitraum.

Aufgabe Berichtigung Vorsteuerabzug

Wie wird der Vorsteuerabzug möglicherweise berichtigt?

Lösung Berichtigung Vorsteuerabzug

Sofern sich die maßgeblichen Verhältnisse, welche beim ursprünglichen Vorsteuerabzug gegolten haben, ab dem Zeitpunkt der erstmaligen tatsächlichen Verwendung oder im Zeitpunkt des Leistungsverbrauchs ändern, so hat im Folgejahr bzw. in den Folgejahren (!) eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs zu erfolgen (vgl. § 15a UStG). Genauso ist im Falle von Rechtsänderungen zu verfahren.

Die Anwendung der Berichtigung des Vorsteuerabzugs setzt allerdings voraus, dass der Vorsteuerabzug grundsätzlich auch in Betracht kam (§ 15 I UStG). Ansonsten ist nämlich eine nachträgliche Korrektur der Vorsteuer nicht möglich.

Aufgabe Umsatzsteuer bei Verzugszinsen

In Düsseldorf betreibt Harald Muschelmann einen Kfz-Handel mit Werkstatt. Die Umsätze werden nach den allgemeinen Vorschriften des UStG nach vereinbarten Entgelten versteuert und die USt-Voranmeldung wird monatlich abgegeben. Folgendes ist noch unklar:

Muschelmann muss eine Forderung bei einem Kunden einklagen, dessen Pkw er restauriert hatte. Auf dem Geschäftskonto ist schließlich neben Verzugszinsen i.H. von 450 € auch der ursprüngliche Rechnungsbetrag eingegangen.

Wie sind die Verzugszinsen umsatzsteuerlich zu behandeln? Begründen Sie.

Lösung Umsatzsteuer bei Verzugszinsen

Verzugszinsen sind echter Schadenersatz wegen nicht rechtzeitiger Zahlung.

Alternativ:

Es wurde soweit kein Umsatz i.S.d. UStG ausgeführt. Der Vorgang ist also nicht steuerbar.

Aufgabe Verköstigung von Mitarbeitern

Markus Schwach betreibt in Frankfurt am Main einen Getränkehandel und ein Hotel. Die Umsätze werden nach den allgemeinen Vorschriften des UStG nach vereinbarten Entgelten versteuert. Seine USt-Voranmeldung gibt er monatlich ab. Für das Jahr 01 ergaben sich Folgendes:

Schwachs Familie sowie das gesamt beschäftigte Personal des Hotels und des Handels haben im vergangenen Monat im Hotel gespeist. Für diese Speisen hat Schwach keine Bezahlung verlangt.

Um welche Umsatzart und um welchen Steuersatz handelt es sich?

Lösung Verköstigung von Mitarbeitern

Umsatzart: sonstiger Leistungsaustausch, § 3 IXa Nr. 2 UStG

Steuersatz: 19 % gem. § 12 Abs. 1 UStG, weil keine Lieferung vorliegt und § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG also nicht gilt

Aufgabe Umsatzsteuer bei Privatentnahme

Lösung Umsatzsteuer bei Privatentnahme

Da kein Leistungsaustausch stattgefunden hat, hat Schwach einen Innenumsatz getätigt. Die Umsatzsteuer wurde richtigerweise nicht ausgewiesen, der Vorgang ist laut § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG nicht steuerbar.

Aufgabe unentgeltliche Wertabgabe

In Düsseldorf betreibt Harald Muschelmann einen Kfz-Handel mit Werkstatt. Die Umsätze werden nach den allgemeinen Vorschriften des UStG nach vereinbarten Entgelten versteuert und die USt-Voranmeldung wird monatlich abgegeben. Folgendes ist noch unklar:

Das Auto eines Angestellten ist im Betrieb von Muschelmann ohne Berechnung generalüberholt worden. Folgende Ausgaben sind entstanden:

a) ohne Vorsteuern (Löhne, Lohnnebenkosten)750,00 €
b) mit Vorsteuern (Blech, Lack)150,00 €

Einem Kunden würde dieser Auftrag 2.100 € zzgl. 19 % USt kosten.

Geben Sie folgendes an:

Höhe der Umsatzsteuer, Bemessungsgrundlage unter Angabe der Rechtsvorschrift, Steuerbarkeit, Ort des Umsatzes unter Angabe der Rechtsvorschrift, Umsatzart unter Angabe der Rechtsvorschrift.

Lösung unentgeltliche Wertabgabe

Wir rechnen folgendermaßen:

Umsatzart

sonstige Leistungen

§ 3 Abs. 9a 1 Nr. 2 UStG

Ort des Umsatzes

Düsseldorf, § 3a Abs. 1 S. 1 UStG

Steuerbarkeit

steuerbar

Bemessungsgrundlage

alle bei der Ausführung der sonstigen Leistung entstandenen Ausgaben = 900 € , § 10 Abs. 4 Nr. 3 UStG

Umsatzsteuer

19 % x 900 € = 171 €

Aufgabe Steuerobjekt, Steuertarif, Steuerdestinatar etc.

Charakterisieren Sie die Umsatzsteuer anhand folgender Begriffe:

  • Steuerobjekt,

  • Steuertarif,

  • Steuerdestinatar,

  • Steuerträger und

  • Steuerzahler.

Lösung Steuerobjekt, Steuertarif, Steuerdestinatar etc.

Unter Steuerobjekt versteht man alle steuerbaren Umsätze nach § 1 UStG.

Steuertarif ist ein linearer (proportionaler) Tarif und liegt momentan bei 7 bzw. 19 Prozent.

Steuerdestinatar ist der Endverbraucher; d.h. derjenige, der nach dem Willen des Gesetzgeber die Steuer wirtschaftlich tragen soll.

Mit Steuerträger bezeichnet man den Endverbraucher oder Unternehmer. Dies hängt davon ab, ob eine Überwälzung gelingt oder nicht. Steuerträger trägt wirtschaftlich die Steuer, ihn belastet die Steuer im Endergebnis.

Mit Steuerzahler ist ein Unternehmer gemeint. Er ist derjenige, der die Steuer an den Fiskus zu entrichten hat, sie abführen muss.

Aufgabe Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Steuerbefreiung

Erläutere zunächst die Begriffe

  • steuerbar
  • steuerpflichtig
  • steuerfrei.

Prüfen Sie danach, ob folgende Umsätze steuerbar/nicht steuerbar und ggf. steuerpflichtig oder steuerfrei sind:

a) Ein Motorradhändler verkauft sein privat genutztes Radio

b) Ein Steuerberater erstellt für seinen Mandanten eine Steuer-Erklärung und stellt ihm eine Rechnung über 666 € aus

c) Ein Student verkauft seinen Computer an einen Kommilitonen

d) Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken

Lösung Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Steuerbefreiung

Umsätze kann man in zwei Hauptgruppen unterteilen:

  • nicht steuerbare Umsätze und
  • steuerbare Umsätze
    • steuerpflichtig
    • steuerfrei.

Steuerbare Umsätze: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG: „Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt“

Unter Lieferung versteht man Verschaffung der Verfügungsmacht; § 3 Abs. 1 UStG.

Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind: jedes sonstige Tun, Dulden oder Unterlassen § 3 Abs. 9 UStG.

Ein Unternehmer ist nachhaltig selbstständig und hat eine Einnahmeerzielungsabsicht (nicht Gewinnerzielungsabsicht), § 2 UStG.

Inland ist, in diesem Fall, das Gesamtgebiet der BRD; siehe § 1 Abs. 2 UStG. Unter Entgelt versteht man alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten (ohne Umsatzsteuer), s. § 10 Abs. 1 S. 2 UStG. „Im Rahmen seines Unternehmens“ bedeutet, dass das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers umfasst, § 2 Abs. 1 S.2 UStG

Zur konkreten Aufgabe:

a) nicht steuerbar (nicht „im Rahmen seines Unternehmens“)

b) steuerbar und steuerpflichtig

c) nicht steuerbar (nicht „Unternehmer“)

Beachte: Student, der Nachhilfe erteilt, ist jedoch Unternehmer: möglicherweise aber steuerfrei wegen Kleinunternehmerregelung § 19 UStG (nicht steuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG)

d) steuerbar, aber steuerfrei gemäß § 4 Nr. 12a UStG, wenn nicht die Optierungsmöglichkeit nach § 9 UStG gewählt wird

Aufgabe Privatentnahme

Denise Meurer betreibt in Neuss einen Einzelhandel mit Küchengeräten. Die Umsätze werden nach den allgemeinen Vorschriften des UStG nach vereinbarten Entgelten versteuert. Die USt-Voranmeldung wird monatlich abgegeben. Es ergibt sich bei der USt-Voranmeldung für Dezember 2010 der folgende Tatbestand, der rechtlich noch nicht geklärt ist:

Einem Angestellten wird ein Gasherd geschenkt, der mit 900 € zzgl. 171 € USt eingekauft wurde. Dabei fielen 25 € Transportkosten an. Der Herd würde im Verkauf 2000 € (brutto) kosten.

Lösung Privatentnahme

Lösung des Sachverhalts

Art des Umsatzes:

Lieferung nach § 3 Abs 1b Nr. 2 UStG

Ort des Umsatzes:

Essen (§ 3 Abs. 6 S.1 UStG)

Steuerbarkeit:

steuerbar

Steuerpflicht:

steuerpflichtig mit 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG)

Bemessungsgrundlage:

(900+171+25)/1,19 = 1.096/1,19 = 921,01 €

Steuerbetrag:

174,99 € (= 921,01∙0,19)

Vorsteuerabzug:

171 € + 3,99 € (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Aufgabe innergemeinschaftlicher Erwerb

In Düsseldorf betreibt Harald Muschelmann einen Kfz-Handel mit Werkstatt. Die Umsätze werden nach den allgemeinen Vorschriften des UStG nach vereinbarten Entgelten versteuert und die USt-Voranmeldung wird monatlich abgegeben. Folgendes ist noch unklar:

Muschelmann kaufte bei einem dänischen Großhändler Reifen und sonstiges Zubehör. Die Rechnung beläuft sich auf 6.000 €. Durch einen Logistiker wird die Bestellung von Kopenhagen nach Düsseldorf gebracht. Beide Händler haben bei Bestellung und bei Rechnungserteilung ihre nationale USt-IdNr. angegeben. Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer.

Erklären Sie Muschelmann die Situation aus umsatzsteuerlicher Sicht. Präsentieren Sie folgende Informationen:

a) Umsatzart unter Angabe der Rechtsvorschrift

b) Ort des Umsatzes unter Angabe der Rechtsvorschrift,

c) Steuerbarkeit,

d) Bemessungsgrundlage unter Angabe der Rechtsvorschrift,

e) Höhe der Umsatzsteuer,

f) Höhe der Vorsteuer unter Angabe der Rechtsvorschrift

Lösung innergemeinschaftlicher Erwerb

Wir rechnen folgendermaßen:

Art des Umsatzes

innergemeinschaftlicher Erwerb
§§ 1 I 5 i.V. § 1a I UStG

Ort des Umsatzes

Inland, § 3d UStG

Steuerbarkeit

steuerbar

Bemessungsgrundlage

6.000 €, § 10 I UStG

Höhe der Umsatzsteuer

1.140,00 € (= 0,19∙6.000)

Vorsteuerabzug

1.140 €, § 15 I Nr. 3 UStG

Aufgabe zum innergemeinschaftlichen Erwerb

Denise Meurer betreibt in Neuss einen Einzelhandel mit Küchengeräten. Die Umsätze werden nach den allgemeinen Vorschriften des UStG nach vereinbarten Entgelten versteuert. Die USt-Voranmeldung wird monatlich abgegeben. Es ergibt sich bei der USt-Voranmeldung für Dezember des Jahres 01 der folgende Tatbestand, der rechtlich noch nicht geklärt ist:

Auf einer Messe in Italien wurden Waren für insgesamt 1.500 € gekauft und im eigenen Auto nach Essen transportiert. Die Ware wurde vom Hersteller ohne Umsatzsteuer geliefert, da Denise Meurer die USt-IdNr. ihrer Firma angab.

Lösung zum innergemeinschaftlichen Erwerb

Sachverhalt

Art des Umsatzes:

innergemeinschaftlicher Erwerb
§ 1 I Nr. 5 UStG/§ 1 a UStG

Ort des Umsatzes:

Inland (§ 3d UStG)

Steuerbarkeit:

steuerbar

Steuerpflicht:

steuerpflichtig mit 19 % (§ 12 I UStG)

Bemessungsgrundlage:

1.500 € (§ 10 I UStG)

Steuerbetrag:

285,00 €

Vorsteuerabzug:

285 € (§ 15 I Nr. 3 UStG)