Diejenigen wirtschaftlichen und rechtlichen Vorgänge, die Gegenstand der Umsatzsteuer sind und dann Umsätze genannt werden, sind im Einzelnen:
- Leistungen (§ 1 I Nr. 1 UStG),
◊ Lieferungen und sonstige Leistungen gegen Entgelt
◊ unentgeltliche Lieferungen im Sinne des § 3 Ib Nr. 1 - 3 UStG,
◊ unentgeltliche sonstige Leistungen im Sinne des § 3 IXa Nr. 1, 2 UStG,
- Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet (§ 1 I Nr. 4 UStG),
- innergemeinschaftliche Erwerb (§ 1 I Nr. 5 UStG).
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