Eine Lieferung ist eine Leistung, durch welche ein Unternehmer einen Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.
Der Lieferer verschafft also dem Belieferten die Verfügungsmacht über den gelieferten Gegenstand. Gegenstände, die nach Umsatzsteuergesetz lieferbar sind, sind körperliche Gegenstände aller Art, Sacheinheiten und Sachgesamtheiten, und Wirtschaftsgüter, welche wie Sachen behandelt werden, so zum Beispiel Strom, Wärme, Gas.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Ermittlung der Zahllast
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Ermittlung der Zahllast (Buchführung) aus unserem Online-Kurs Externes Rechnungswesen interessant.