ZU DEN KURSEN!

Umsatzsteuer - Lösung innergemeinschaftlichen Erwerb

Kursangebot | Umsatzsteuer | Lösung innergemeinschaftlichen Erwerb

Umsatzsteuer

Lösung innergemeinschaftlichen Erwerb

Der innergemeinschaftliche Erwerb ist der dritte und letzte große Tatbestand, der Umsatzsteuer auslöst. Hierunter fällt der innergemeinschaftlichen Erwerb im Inland gegen Entgelt (§ 1 I Nr. 5 UStG). Der Erwerber schuldet die Umsatzsteuer, kann diese jedoch als Vorsteuer abziehen (§ 15 I 1 Nr. 3 UStG). Es fallen zwei Arten des innergemeinschaftlichen Erwerbs an:

  • realer Erwerb und
  • fiktiver Erwerb.