Ein Unternehmer ist jemand, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 I UStG).
Methode
Der Begriff des Unternehmers ist im Umsatzsteuerrecht weiter auszulegen als im Gewerbesteuerrecht. Dort gilt nämlich zusätzlich die Gewinnerzielungsabsicht, die bei der Umsatzsteuer kein Merkmal des Unternehmers ist. Es kann also jemand umsatzsteuerlich Unternehmer sein, der es gewerbesteuerlich nicht ist. Dieser schuldet dann möglicherweise Umsatzsteuer, nicht aber Gewerbesteuer.
Der Begriff eines Unternehmers ist tätigkeitsbezogen, nicht personenbezogen. Es sind unterschiedliche Punkte zu überprüfen:
● Unternehmerfähigkeit,
● Selbstständigkeit,
● gewerbliche oder berufliche Tätigkeit.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Durchschnittskosten und Durchschnittskostenkurve
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Durchschnittskosten und Durchschnittskostenkurve (Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten und Leistungen) aus unserem Online-Kurs Kosten- und Leistungsrechnung interessant.