ZU DEN KURSEN!

Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung - Aufhebung oder Änderung gem. § 173 Abs. 2 AO

Kursangebot | Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung | Aufhebung oder Änderung gem. § 173 Abs. 2 AO

Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung

Aufhebung oder Änderung gem. § 173 Abs. 2 AO

Aufhebung oder Änderung gem. § 173 Abs. 2 AO

Nach § 173 Abs. 2 AO dürfen Bescheide, wenn sie nach einer Außenprüfung (§ 193 AO) ergangen sind, grundsätzlich nicht mehr nach § 173 AO geändert werden. An dieser Stelle bewertet das Gesetz den Rechtsfrieden höher als individuelle Steuergerechtigkeit.

Eine Ausnahme erfährt dieser Grundsatz nur bei Änderungen zuungunsten des Stpfl., wenn dieser eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begangen hat. Diese erhöhte Bindungswirkung tritt sogar selbst dann nicht ein, wenn die Verkürzung ein Dritter begangen hat, selbst wenn der Steuerpflichtige davon nichts wusste und bemerkt hat.

Keine Außenprüfung in diesem Sinne ist eine Steuerfahndungsprüfung nach § 208 Abs. 1 AO (AEAO Nr. 8.4 zu § 173). Auch eine betriebsnahe Veranlagung ist keine Außenprüfung, ebenso wenig die Lohnsteuer-Nachschau gem. § 42g EStG oder die Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG.

Prüfungstipp

Hier klicken zum Ausklappen

Lesen Sie sich den AEAO zu § 173 durch und markieren Sie sich wichtige Stellen!

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1625 Videos, 6222 interaktiven Übungsaufgaben und 3787 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 99,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Einzelkurs: Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung


  • Die besten Lernmaterialien: 321 Texte, 535 Abbildungen, 85 Videos und 135 Übungsaufgaben.
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Abendlehrgang für das Steuerberaterexamen 2025/2026
  • Am 02.05.2024 ab 18:00 Uhr
  • Wie bereitet man sich am besten auf das Steuerberaterexamen vor? Diese Frage ist sehr individuell und hängt von Ihrem bisherigen Werdegang ab - doch ein Baustein zur bestandenen Prüfung ist sicherlich ein laufender Abendlehrgang, der Ihnen strukturiert die wichtigen Lerninhalte für das Examen näher bringt. Und genau diesen Lehrgang haben wir für Sie im Programm.
Jetzt teilnehmen