ZU DEN KURSEN!

Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung - Bekanntgabe durch die Post gem. § 122 Abs. 2 AO

Kursangebot | Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung | Bekanntgabe durch die Post gem. § 122 Abs. 2 AO

Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung

Bekanntgabe durch die Post gem. § 122 Abs. 2 AO

steuerkurse JETZT WEITER LERNEN!

Weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien erwarten dich:
Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


3802 Lerntexte mit den besten Erklärungen

1740 weitere Lernvideos von unseren erfahrenen Dozenten

6307 Übungen zum Trainieren der Inhalte

3802 informative und einprägsame Abbildungen

This browser does not support the video element.

Zeitpunkt der Bekanntgabe und Wirksamkeit, § 124 Abs. 1 AO

Merke

Durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz sind die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen und auch die Bekanntgabefiktionen der AO von drei auf vier Tagen verlängert worden.

Fällt das Ende der neuen Viertagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertrag, verschiebt sich der Fristablauf nach § 108 Abs. 3 AO wie bei der bisherigen Dreitagesfrist auf den Ablauf des nächsten Werktages.

Die Neuregelung ist auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 (dh ab dem 02.01.2025) zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden, §§ 122 Abs. 2, Abs. 2a und § 122a AO.

Die nachfolgenden Ausführungen in der Arbeitsunterlage gehen im Hinblick auf die Steuerberater- und Steuerfachwirtprüfung 2025 von den bis zum 31.12.2024 geltenden Regelungen (= Dreitagesfrist) aus.

Bekanntgabefiktion nach § 122 Abs. 2 AO

Die Bekanntgabezeitpunkte von Verwaltungsakten werden auch noch einmal in diesem Lernvideo erläutert:

This browser does not support the video element.

 

Das Finanzamt gibt Verwaltungsakte üblicherweise mit einfachem Brief durch die Post bekannt.

Dies bedeutet:

  • Wird der Verwaltungsakt im Inland übermittelt, so gilt er am 3. Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO.

  • Wird der Verwaltungsakt an einen Beteiligten im Ausland übermittelt, so gilt er einen Monat nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben nach § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO.

Beispiel

Das Finanzamt versendet einen Steuerbescheid an einen Steuerpflichtigen in Frankfurt am Main. Es gibt den Brief am Donnerstag, 19.11.2020, zur Post.

Es handelt sich hier nach AEAO Nr. 2 zu § 108 in Verbindung mit § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO um eine Frist.

Somit gilt in diesem Zusammenhang auch § 108 Abs. 3 AO der besagt: Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag gilt der Bescheid am kommenden Werktag als bekanntgegeben.

  • Donnerstag = Aufgabe zur Post
  • Freitag = 1. Tag der Bekanntgabefiktion
  • Samstag = 2. Tag der Bekanntgabefiktion
  • Sonntag = 3. Tag der Bekanntgabefiktion

Somit wäre der dritte Tag nach Aufgabe zur Post der Sonntag, 22.11.20. Da dies aber ausgeschlossen wurde nach § 108 Abs. 3 AO gilt der Bescheid am 23.11.20 als bekannt gegeben. Am 24.11.2020 um 0.00 Uhr beginnt nach § 108 Abs. 1 AO sowie § 187 Abs. 1 BGB die Einspruchsfrist.

Durch die Bekanntgabefiktion bleibt es auch bei der Berechnung der Frist sollte der Steuerpflichtige den Bescheid früher erhalten haben.

Hinweis

Sollte der Bescheid den Steuerpflichtigen erst später erreicht haben, so muss das Finanzamt von dem späteren Zugang ausgehen, sofern es einen früheren Zugang nicht nachweisen kann nach § 122 Abs. 2 2. Halbsatz AO. Dabei gelten die allgemeinen Beweisregeln.

 

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1740 Videos, 6307 interaktiven Übungsaufgaben und 3802 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 99,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Einzelkurs: Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung


  • Die besten Lernmaterialien: 309 Texte, 309 Abbildungen, 106 Videos und 103 Übungsaufgaben.
Jetzt entdecken

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Abendlehrgang StB: Umwandlungssteuerrecht (Jan-Hendrik Hillers) Tag 107
  • Am 24.04.2025 ab 18:00 Uhr
  • Wie bereitet man sich am besten auf das Steuerberaterexamen vor? Diese Frage ist sehr individuell und hängt von Ihrem bisherigen Werdegang ab - doch ein Baustein zur bestandenen Prüfung ist sicherlich ein laufender Abendlehrgang, der Ihnen strukturiert die wichtigen Lerninhalte für das Examen näher bringt. Und genau diesen Lehrgang haben wir für Sie im Programm.
Jetzt teilnehmen