ZU DEN KURSEN!

Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung - Fehlerhafte Verwaltungsakte

Kursangebot | Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung | Fehlerhafte Verwaltungsakte

Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung

Fehlerhafte Verwaltungsakte

steuerkurse JETZT WEITER LERNEN!

Weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien erwarten dich:
Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


3782 Lerntexte mit den besten Erklärungen

1618 weitere Lernvideos von unseren erfahrenen Dozenten

6225 Übungen zum Trainieren der Inhalte

5923 informative und einprägsame Abbildungen

Wenn ein Verwaltungsakt ohne Rechtsgrundlage ergangen ist oder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstößt, so ist dieser fehlerhaft. Ein Verwaltungsakt ist nichtig, wenn er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist nach § 125 Abs. 1 AO sogenannte Generalklausel.

Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam nach § 124 Abs. 3 AO. Nichtig bedeutet dann insbesondere, dass der Verwaltungsakt keine Rechtswirkungen entfaltet, also aus ihm noch nicht vollstreckt werden darf.

 

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Angabe der Steuer fehlt nach Art und Betrag, der Steuerbescheid ergeht nicht schriftlich, die Angabe des Veranlagungszeitraumes fehlt.

Ein Positivkatalog fehlerhafter Verwaltungsakte – die zur Nichtigkeit führen - ist in § 125 Abs. 2 AO enthalten, ein Negativkatalog – die nicht alleine bereits zur Nichtigkeit führen - in § 125 Abs. 3 AO.

Grad der Fehlerhaftigkeit

Fehlerhaft-wirksame Verwaltungsakte

Verfahrens- und Formfehler des Finanzamts