ZU DEN KURSEN!

Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung - Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO

Kursangebot | Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung | Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO

Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung

Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO

Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO

Sehr häufig können Steuern nicht korrekt oder zügig festgesetzt werden, weil Stpfl. im steuerlichen Ermittlungsverfahren keine ausreichende Aufklärung geben oder weil der Steuerpflichtige Auskünfte (vgl. § 90 Abs. 2 AO, § 93 AO) verweigert oder seine Bücher und Aufzeichnungen nicht den Vorschriften der §§ 140 ff. AO entsprechen.

In solchen Fällen hat das FA die Möglichkeit, andere als die Beteiligten zu befragen (§ 93 AO) oder die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen (§ 162 Abs. 1 und 2 AO).

Hinweis

Nur Besteuerungsgrundlagen können geschätzt werden, nicht aber die Steuer selbst. Diese ergibt sich als Folge der geschätzten Besteuerungsgrundlagen.

In der Praxis ist nicht mehr allzu viel zu schätzen, da durch viele Übertragungspflichten von steuerlich relevanten Daten vieles bereits vorliegt. Man denke nur an den Arbeitslohn oder Versicherungsbeiträge.

Eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen entbindet den Stpfl. jedoch nicht von der Pflicht, die Steuererklärung nachzureichen (§ 149 Abs. 1 S. 4 AO).

Beispiel

Im Rahmen einer Außenprüfung stellt der Betriebsprüfer fest, dass bei dem Gastronomen Schlucke erhebliche Mängel in der Kassenbuchführung vorliegen.

Die Mängel führen zur Verwerfung der Buchführung (§ 158 AO) mit der Folge, dass das FA zur Schätzung verpflichtet ist (§ 162 Abs. 2 AO).

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1740 Videos, 6307 interaktiven Übungsaufgaben und 3802 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 99,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Einzelkurs: Abgabenordnung | Steuerfachwirtprüfung


  • Die besten Lernmaterialien: 309 Texte, 309 Abbildungen, 106 Videos und 103 Übungsaufgaben.
Jetzt entdecken

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Klausurtechnik-Training für die StB-Prüfung - Tag 10
  • Am 27.04.2025 ab 09:00 Uhr
  • In dieser Webinar-Reihe bringen wir Ihnen verteilt auf 33 Unterrichtsstunden an 11 Abenden die perfekte Klausurtechnik für das Steuerberaterexamen bei.
Jetzt teilnehmen