Das Berufsrecht regelt die Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung des Steuerberaters zu beachten sind.
Im Folgenden kennzeichnet die Berufsbezeichnung Steuerberater auch den Steuerbevollmächtigten.
Hinweis
Es wird vereinfachungshalber die maskuline Darstellung gewählt.
Die rechtlichen Grundlagen bestehen aus:
A) Gesetz
- Steuerberatungsgesetz (StBerG), Ursprungsfassung v. 16.8.1961
B) Verordnungen
- Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
- Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater,
- Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuervereine (DVLStHV)
C) Satzungen
- Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
Merke
Die Satzung ist kein Gesetz. Die Berufsordnung wurde 1997 erlassen. Sie basiert auf § 86 II Nr. 2 StBerG. Vor der Berufsordnung gab es seit 1977 die sog. Standesrichtlinien.
D) Verlautbarungen, Hinweise, Stellungnahmen
- Die Verlautbarungen werden von der Bundeskammerversammlung beschlossen, die Hinweise vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer.
Frage: Welche Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer kennen Sie, die aktuell von Relevanz sind?
Antwort: Es wird keine Normen dargestellt, denn die Berufskammer kann nur bei gesetzlicher Ermächtigung bindende Vorgaben für die Auftragserledigung aufstellen. Daran fehlt es hier. Eine berufsrechtliche Relevanz kann sich nur unter dem Blickwinkel einer gewissenhaften Berufsausübung ergeben, wenn sie die maßgebliche Verkehrsauffassung iSv. § 276 BGB wiedergeben.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Protokolle Roland Elias
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Protokolle Roland Elias (Protokolle mündliche StB-Prüfung) aus unserem Online-Kurs Mündliche Steuerberaterprüfung interessant.