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Merke
Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand aus einer oder mehrerer Willenserklärungen, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt ist.
Auch bei Rechtsgeschäften kann in einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte unterschieden werden.
Ein einseitiges Rechtsgeschäft enthält nur eine Willenserklärung, z.B. die Kündigung eines Mietvertrages, der Widerruf eines Kaufvertrages usw.
Mehrseitige Rechtsgeschäfte enthalten hingegen die Willenserklärungen von mindestens zwei oder mehr Personen, zum Beispiel Kaufverträge.
Geschäftsähnliche Handlungen
Nun schauen wir uns noch die geschäftsähnlichen Handlungen in einem Lernvideo an.
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