Die EWIV ist eine auf dem Recht der Europäischen Union basierende Gesellschaft, die in Deutschland als Personengesellschaft betrachtet wird. Sie kann auch von Freiberuflern gegründet werden.
Eine EWIV muss aus mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten bestehen.
Der Zweck einer solchen Vereinigung besteht darin, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln, in dem Mittel, Tätigkeiten oder Erfahrungen zusammengeschlossen werden.
In Deutschland sind ggf. die für eine OHG geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Auch ertragsteuerlich wird sie als Personengesellschaft behandelt. Jedoch besteht keine Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform. Sie beginnt erst, wenn tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet wird.
Rechtsgrundlage ist für Deutschland das EWIV-Ausführungsgesetz.
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