Der Allgemeine Teil des BGB im ersten Buch (§§ 1-240 BGB) gliedert sich in insgesamt sieben Abschnitte:
- Abschnitt 1 (§§ 1 - 89 BGB): natürliche und juristische Personen (Rechtssubjekte),
- Abschnitt 2 (§§ 90 - 103 BGB): Sachen und Tiere (Rechtsobjekte),
- Abschnitt 3 (§§ 104 - 185 BGB): allgemeine Regelungen über Rechtsgeschäfte,
- Abschnitt 4 (§§ 186 - 193 BGB): Fristen und Termine,
- Abschnitt 5 (§§ 194 - 218 BGB): Anspruchsverjährung,
- Abschnitt 6 (§§ 226 - 231 BGB): Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe,
- Abschnitt 7 (§§ 232 – 240 BGB): Sicherheitsleistung.
Hinweis
Im Nachfolgenden wird auf die Regelungen eingegangen, die für die Prüfung am relevantesten sind. Sie sollten dennoch einmal komplett durch den Gesetzestext hindurchblättern, um einen Eindruck von der Struktur und der Systematik der Paragrafen zu bekommen. Wenn Sie einmal den Aufbau verstanden haben, wird es Ihnen leichter fallen, die Regelungen miteinander in Verbindung zu bringen.