ZU DEN KURSEN!

BGB (Mündliche Prüfung) - Kaufvertrag (§§ 433 - 479 BGB)

Kursangebot | BGB (Mündliche Prüfung) | Kaufvertrag (§§ 433 - 479 BGB)

BGB (Mündliche Prüfung)

Kaufvertrag (§§ 433 - 479 BGB)

steuerkurse JETZT WEITER LERNEN!

Weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien erwarten dich:
Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


3792 Lerntexte mit den besten Erklärungen

1639 weitere Lernvideos von unseren erfahrenen Dozenten

6220 Übungen zum Trainieren der Inhalte

3792 informative und einprägsame Abbildungen

Der Kaufvertrag ist das wohl bekannteste und wichtigste vertragliche Schuldverhältnis.

Merke

Hier klicken zum Ausklappen

Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der eine Vertragspartner dazu verpflichtet, einen Gegenstand (oder ein Recht) sach- und rechtsmängelfrei zu übergeben und zu übereignen (§ 433 Abs. 1 BGB), während sich der andere Vertragspartner dazu verpflichtet, die Sache oder das Recht abzunehmen und den Kaufpreis zu zahlen (§ 433 Abs. 2 BGB).

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, bestehend aus Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB).

Nun ein Einstieg in das Thema und anschließend ein paar wichtige Grundtypen des Kaufvertrags.