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BGB (Mündliche Prüfung) - Kaufvertrag (§§ 433 - 479 BGB)

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BGB (Mündliche Prüfung)

Kaufvertrag (§§ 433 - 479 BGB)

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Der Kaufvertrag ist das wohl bekannteste und wichtigste vertragliche Schuldverhältnis.

Merke

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Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der eine Vertragspartner dazu verpflichtet, einen Gegenstand (oder ein Recht) sach- und rechtsmängelfrei zu übergeben und zu übereignen (§ 433 Abs. 1 BGB), während sich der andere Vertragspartner dazu verpflichtet, die Sache oder das Recht abzunehmen und den Kaufpreis zu zahlen (§ 433 Abs. 2 BGB).

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, bestehend aus Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB).

Nun ein Einstieg in das Thema und anschließend ein paar wichtige Grundtypen des Kaufvertrags.