ZU DEN KURSEN!

BGB (Mündliche Prüfung) - Darlehen (§§ 488 - 515 BGB)

Kursangebot | BGB (Mündliche Prüfung) | Darlehen (§§ 488 - 515 BGB)

BGB (Mündliche Prüfung)

Darlehen (§§ 488 - 515 BGB)

steuerkurse JETZT WEITER LERNEN!

Weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien erwarten dich:
Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


3787 Lerntexte mit den besten Erklärungen

1634 weitere Lernvideos von unseren erfahrenen Dozenten

6222 Übungen zum Trainieren der Inhalte

5943 informative und einprägsame Abbildungen

This browser does not support the video element.

Für den Einstieg in das Thema schauen wir uns folgendes Video zum Darlehensvertrag an.

This browser does not support the video element.

Unter einem Darlehen wird in der Regel das Gelddarlehen verstanden (§§ 488 ff. BGB).

Der Darlehensgeber verpflichtet sich, den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, wohingegen der Darlehensnehmer sich zur Rückerstattung des Darlehens verpflichtet. Die Zahlung von Zinsen ist nicht automatisch eine Pflicht des Darlehensnehmers. Diese muss im Darlehensvertrag vereinbart werden (vgl. § 488 Abs. 2 BGB).

Eine Spezialregelungen des Gelddarlehens bestehen beim Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 491 ff. BGB), die dem Darlehensgeber bestimmte Informations- und Formvorschriften vorschreiben. Hierdurch sollen die Verbraucher vor unangemessenen Nachteilen geschützt werden.

Das Sachdarlehen (§ 607 BGB) stellt ebenfalls eine Form des Darlehensvertrages dar, spielt aber eine eher untergeordnete Rolle. Der Darlehensgeber verpflichtet sich hier, eine Sache bereitzustellen, die der Darlehensnehmer wie sein Eigentum verwenden kann. Der Darlehensnehmer schuldet im Umkehrschluss die Rückgewährung einer Sache in vergleichbarer Art, Güte und Menge (§ 607 BGB) sowie ggf. die Zahlung eines vereinbarten Entgelts (§ 609 BGB).

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

K „leiht“ sich von ihrer Nachbarin eine Packung Eier zum Kuchen backen, da sie vergessen hat, welche einzukaufen. Eine Woche später gibt K der N eine neue Packung Eier zurück.

Hierbei handelt es sich nicht um einen Leihvertrag, sondern tatsächlich um ein Sachdarlehen.

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1634 Videos, 6222 interaktiven Übungsaufgaben und 3787 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 99,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Vorbereitung mündliche Steuerberaterprüfung | Erfahrungen & Tipps
  • Am 14.11.2024 ab 18:00 Uhr
  • In diesem dreistündigen Webinar gibt Ihnen StB Dipl.-Finw. Jan-Hendrik Hillers einen umfassenden Erfahrungsbericht und hilfreiche Tipps über seine Vorbereitung auf die mündliche Steuerberaterprüfung 2022
Jetzt teilnehmen