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BGB (Mündliche Prüfung) - Überblick über die Rechtsordnung in Deutschland

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BGB (Mündliche Prüfung)

Überblick über die Rechtsordnung in Deutschland

Sobald wir das Licht der Welt erblicken, treten wir in eine rechtliche Beziehung mit anderen Menschen und dem Staat. Diese direkten Rechtsbeziehungen enden in der Regel mit dem Tod. Wie diese Beziehungen untereinander geregelt werden, hat sich historisch entwickelt und kennt unterschiedliche Ausprägungen.

In Deutschland hat sich insbesondere die Form des kodifizierten Rechts durchgesetzt, d.h. alle Rechtsbeziehungen und Regularien werden in Gesetzestexten niedergeschrieben. Einzelne Rechtssachverhalte werden sodann unter die jeweiligen Normen subsumiert.

Im anglo-amerikanischen Raum basiert die Rechtsordnung insbesondere auf historischen Urteilen und hierdurch weiterentwickeltem Richterrecht, welches teilweise durch einzelne, kodifizierte Regularien ergänzt wird. Teilweise gibt es weltweit auch Mischformen in den unterschiedlichen Rechtssystemen.

Für die mündliche Prüfung und die nachfolgenden Darstellungen wird sich hier aber auf die deutsche Rechtsordnung bezogen.

 In Deutschland wird das Recht grob in zwei große Rechtsbereiche aufgeteilt:

  • das öffentliche Recht und das
  • Privatrecht, das auch als Zivilrecht bezeichnet wird.

Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehung zwischen den Bürgern und dem Staat, i.d.R. in einem Über- und Unterordnungsverhältnis.

Das öffentliche Recht beinhaltet wiederum verschiedene spezialgesetzliche Regelungen, wie z.B.:

  • das Verfassungsrecht,
  • das Europarecht,
  • das Kommunalrecht,
  • das Steuerrecht,
  • das Straßenverkehrsrecht
    ...und noch verschiedene weitere Rechtsgebiete.

 

Das Privatrecht regelt hingegen die Beziehung zwischen den einzelnen Bürgern auf gleicher Ebene.

Das wichtigste Gesetz des Privatrechts stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar.
Es regelt einen großen Teil des bürgerlichen Rechts und wird durch verschiedene Sonderprivatrechte ergänzt, wie z.B.:

  • das Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • das Arbeitsrecht,
  • das Urheberrecht usw.