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Arten von Leasing

Leasing sieht auf den ersten Blick wie eine gewöhnliche Miete aus, hat aber jedoch einige Besonderheiten, die es von einer Miete unterscheiden. Man unterscheidet

  • Operating-Leasing und
  • Finanzierungsleasing (= Financial-Leasing).

Beim Operating-Leasing handelt sich um ein jederzeit kündbares Mietverhältnis, bei dem der Leasinggeber die Verpflichtung übernimmt, den Leasinggegenstand zu pflegen, zu reparieren und sonstige hiermit zusammenhängende Arbeiten zu übernehmen.

Beim Finanzierungsleasing hingegen ist der Leasingvertrag innerhalb einer gewissen Zeit (= Grundmietzeit ) unkündbar. Wenn zusätzlich die Gebühren, welche in der Grundmietzeit zu entrichten sind, die Anschaffungskosten des Gegenstandes sowie Finanzierungs- und Nebenkosten für den Leasinggeber decken, so spricht man von einem Vollamortisationsvertrag .

Arten von Finanzierungsleasingverträgen

Man unterscheidet folgende Finanzierungsleasingverträge:

  • mit Kaufoption,
  • mit Mietverlängerungsoption,
  • ohne derartige Optionen und
  • Spezialleasing.

Die Optionen sind jeweils nach Ablauf der Grundmietzeit auszuüben. Bei der Kaufoption hat der Leasingnehmer das Recht, nach Ablauf der Grundmietzeit den Leasinggegenstand zu erwerben. Insofern liegt also bei einem Leasingvertrag mit Kaufoption gerade kein ausschließlicher Mietvertrag vor. Bei einer Mietverlängerungsoption kann der Leasingnehmer nach dem Ende der Grundmietzeit das Vertragsverhältnis verlängern. Bei dem sog. Spezialleasing wird der Gegenstand speziell auf die Nutzung durch den Leasingnehmer zugeschnitten. Hierdurch ist ausschließlich die Nutzung speziell bei ihm möglich.

Nachfolgend erhalten Sie zusammenfassende Informationen zum Leasing.