Im Folgenden geht es um die
- Bilanzierung und Bewertung von Verbindlichkeiten,
- Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen,
- Kenntnis konkreter Rückstellungen wie Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, Drohverlustrückstellung und Kulanzrückstellungen.
Nicht zuletzt sollten Sie den Unterschied zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten kennen. Beim Ansatz von Rückstellungen ist eine große Detailkenntnis verlangt, lesen Sie deshalb den § 249 HGB sehr genau.
Die nächste großen Position nach dem Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz sind jene des Fremdkapitals. Hierzu zählen
Rückstellungen und
Verbindlichkeiten.
Der Unterschied zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten besteht darin, dass Rückstellungen
dem Grunde und/oder
der Höhe nach
nicht (!) sicher feststehen.
Es könnte bei einer Rückstellung passieren, dass die rückstellende Unternehmung in der Zukunft einer Belastung ausgesetzt ist, dies muss aber nicht geschehen. Wenn dies also nicht sicher ist (aber mehr dafür als dagegen spricht), muss eine Rückstellung gebildet werden und keine Verbindlichkeit. Der Unterschied zwischen den beiden lässt sich durch folgendes Beispiel abbilden.
Beispiel
Das Beispiel zeigt, dass hier eine Auszahlung der Zukunft (nämlich 10.000 € im Jahr 02) vorliegt, die zwar
wahrscheinlich,
aber nicht sicher ist.
Aus diesem Grund darf keine Verbindlichkeit gebucht werden gegenüber dem Kunden, sondern es muss vielmehr eine Rückstellung angesetzt werden.
Methode
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