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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Bilanzierung und Bewertung Fremdkapital

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Bilanzierung und Bewertung Fremdkapital

Im Folgenden geht es um die 

  • Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen,
  • Kenntnis konkreter Rückstellungen wie Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, Drohverlustrückstellung und Kulanzrückstellungen.

Nicht zuletzt sollten Sie den Unterschied zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten kennen. Beim Ansatz von Rückstellungen ist eine große Detailkenntnis verlangt, lesen Sie deshalb den § 249 HGB sehr genau.

Die nächste großen Position nach dem Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz sind jene des Fremdkapitals. Hierzu zählen

  • Rückstellungen und

  • Verbindlichkeiten.

Der Unterschied zwischen Rückstellungen und Verbindlichkeiten besteht darin, dass Rückstellungen

  • dem Grunde und/oder

  • der Höhe nach

nicht (!) sicher feststehen.

Es könnte bei einer Rückstellung passieren, dass die rückstellende Unternehmung in der Zukunft einer Belastung ausgesetzt ist, dies muss aber nicht geschehen. Wenn dies also nicht sicher ist (aber mehr dafür als dagegen spricht), muss eine Rückstellung gebildet werden und keine Verbindlichkeit. Der Unterschied zwischen den beiden lässt sich durch folgendes Beispiel abbilden.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenEin Kunde der X-AG rutscht am 09.12.01 beim Hereinkommen in das Verwaltungsgebäude auf einer Bananenschale aus und verklagt die X-AG zwei Wochen später auf Schadenersatz. Der Prozess hierzu wird erst in 02 zu Ende gehen, es spricht jedoch aus Sicht der X-AG vieles dafür, dass der Kunde den Prozess gewinnt und die X-AG Schadenersatz leisten muss.

Das Beispiel zeigt, dass hier eine Auszahlung der Zukunft (nämlich 10.000 € im Jahr 02) vorliegt, die zwar

  • wahrscheinlich,

  • aber nicht sicher ist.

Aus diesem Grund darf keine Verbindlichkeit gebucht werden gegenüber dem Kunden, sondern es muss vielmehr eine Rückstellung angesetzt werden.

Methode

Hier klicken zum AusklappenMan sieht an diesem Beispiel sehr gut, dass Rückstellungen das Imparitätsprinzip konkretisieren. Sobald ein Verlust wahrscheinlicher ist als der Nicht-Verlust, muss dieser Verlust der Zukunft bereits heute angesetzt werden. Verluste müssen also antizipiert werden, wie es das Imparitätsprinzip besagt.