Eine weitere Position der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden die Rückstellungen für Gewährleistungen, die mit rechtlicher Verpflichtung erbracht werden.
Werden Garantierückstellungen gebildet, so werden diese nach dem folgenden Schema berechnet:
Beispiel
Die Elektrik-AG muss also Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (genauer gesagt, für Gewährleistungen mit rechtlicher Verpflichtung) in Höhe von 1 Million € bilden. Da Auszahlungen in der Zukunft in genau dieser Höhe zu erwarten sind, muss der Verlust heute bereits antizipiert werden, denn der wirtschaftliche Grund für die Auszahlungen der Zukunft ist heute bereits entstanden durch Gewährung der Garantie, muss heute also bereits angesetzt werden.
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Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
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