Die Bewertung von Pensionsrückstellungen ist in § 6a Abs. 3 EStG geregelt.
Beispiel
Eine Pensionsrückstellung ist zu bilden, da Fremdkapital vorliegt (denn das Geld steht einer anderen Person, hier dem zukünftigen Pensionär, zu) und der Abgang der Höhe und/oder dem Grunde nach nicht sicher feststeht. Es existieren zwei unterschiedliche Methoden zur Ermittlung des Wertes, nämlich die
- Gegenwartswertmethode und die
- Teilwertmethode.
Diese gehen bei der Ansammlung des Barwerts der laufenden Renten von unterschiedlichen Zeitpunkten aus. Die Gegenwartswertmethode berechnet ab dem Zeitpunkt der Zusage, die Teilwertmethode hingegen ab dem Eintritt des Arbeitnehmers in die Unternehmung. Beide Methoden lassen sich zum einen nach einer direkten Methode , zum anderen nach einer indirekten Methode, rechnen. Bei der indirekten Methode werden die Rückstellungswerte über einen sog. Anwartschaftsbarwert ermittelt, bei der direkten hingegen über die Rentenendwerte der Annuitäten. Es ist folgendermaßen zu rechnen.
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