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Derivater Geschäfts- oder Firmenwert
Methode
- er ist nicht abstrakt aktivierungsfähig und
- muss aber trotzdem aktiviert werden (§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB).
Es handelt sich um den Unterschiedsbetrag zwischen Kaufpreis einer Unternehmung und der Differenz aus (Zeitwert von) Vermögen und Schulden dieser Unternehmung, sofern die Differenz positiv ist.
Beispiel
Da der bilanzielle der Y AG dann 5.000.000 – 2.000.000 = 3.000.000 € beträgt, ist der Kaufpreis von insg. 10.000.000 € gewissermaßen um 7.000.000 € „überhöht”. Diese 7.000.000 € bilden damit den derivativen Geschäftswert. Der derivative Geschäftswert ist also ein Maß dafür, wie sehr der Kaufpreis einer Unternehmung „überhöht” ist. Er findet seine Berechtigung darin, dass man offenbar positive Erwartungen für die Zukunft der gekauften Unternehmung hat, so dass sich der gewissermaßen überhöhte Kaufpreis rentieren wird. Gründe für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert liegen in:
Qualität des Managements
Kundenstamm
Image des gekauften Unternehmens und
positive Gewinnerwartungen für die Zukunft des gekauften Unternehmens.
Ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (= derivativer Goodwill oder kurz auch einfach nur Goodwill oder auch Geschäftswert genannt) muss auf der Aktivseite der Bilanz angesetzt und in den folgenden Jahren abgeschrieben werden.
Merke
Nach Einführung des BilMoG besteht nun eine Aktivierungspflicht.
Übersicht zum Geschäfts- oder Firmenwert
Dieses Video gibt Ihnen abschließend eine Übersicht zum Geschäfts- oder Firmenwert:
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