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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Gewinnermittlungsmethoden

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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Gewinnermittlungsmethoden

Dieses Kapitel zielt darauf ab, Ihnen ein vertieftes Verständnis der verschiedenen Ansätze und Techniken zu vermitteln, die zur Gewinnermittlung unter Berücksichtigung der rechtlichen Anpassungen und deren Einfluss auf die Bilanzierungspraxis angewendet werden.

In den letzten zwei bis drei Jahrzehnten hat die Wirtschaft signifikante Veränderungen erfahren. Vor allem die voranschreitende Globalisierung und Digitalisierung zwingen Unternehmen dazu, vielfältige Standards zu erfüllen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Dies stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung dar, da die Bilanzierung einem stetigen Wandel unterliegt. Um die Anpassung für diese Unternehmen zu erleichtern, wurde das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet, das seit dem 01.01.2010 zwingend anzuwenden ist.

Eine weitere wichtige Entwicklung in der Rechnungslegung wurde durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) eingeleitet, das auf der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates basiert und im Juli 2015 in Kraft getreten ist. Das BilRUG stellt eine umfangreiche Novellierung des HGB dar und beinhaltet zahlreiche Änderungen, die eine stärkere Systematisierung und Harmonisierung der Rechnungslegung nach europäischen Vorgaben bewirken.

  1. Die Änderungen umfassen unter anderem eine Anpassung der handelsrechtlich relevanten Größenkriterien, bei denen sich der deutsche Gesetzgeber für eine Ausnutzung der Höchstgrenzen entschieden hat. Insbesondere im Bereich der Anhangberichterstattung erfolgt eine Harmonisierung, die sich am Prinzip "think small first" orientiert. Dies bedeutet, dass der Mindestkatalog der Anhangangaben für kleine Kapitalgesellschaften reduziert und die Angabepflichten für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften zum Teil erweitert werden.
  2. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Gewinn- und Verlustrechnung, in der die bisherige Zwischensumme für das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entfällt. Diese Änderung reflektiert die Absicht, eine klarere und fokussiertere Darstellung des operativen Geschäfts zu ermöglichen, indem das außerordentliche Ergebnis, bis auf wesentliche Angaben im Anhang, nicht mehr separat ausgewiesen wird. 

Das BilRUG führt somit neben dem BilMoG zu weiteren signifikanten Anpassungen im deutschen Bilanzrecht, die insbesondere die Transparenz und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse verbessern und eine Annäherung an internationale Rechnungslegungsstandards fördern.