Inhaltsverzeichnis
Gewinnvortrag, Verlustvortrag
Der Gewinnvortrag entsteht deswegen, weil über die Gewinnverwendung früherer Jahre noch nicht endgültig entschieden wurde. Ein Verlustvortrag rührt analog aus Verlusten früherer Perioden. Näheres dazu wird Ihnen im folgenden Video erläutert.
Beispiel
Wie wir oben errechnet hatten, fließen vom Jahresüberschuss in Höhe von 5.000.000 € dann 1.000.000 € in die Ausbuchung des Verlustvortrags, 200.000 € in die gesetzliche Rücklage und 1.900.000 € in die anderen Gewinnrücklagen (wegen des Hinweises, dass den Rücklagen die gesetzlichen Höchstbeträge zugeführt werden sollen). Weitere 300.000 € werden ausgeschüttet, d.h. nach der Thesaurierung (= Einbehaltung) von 200.000 € und 1.900.000,00 € und der Ausschüttung von 300.000 € verbleiben noch 1.600.000 €, über deren Verwendung, d.h. Ausschüttung oder Thesaurierung noch nicht endgültig entschieden wurde. Es handelt sich bei diesem Betrag von 1.600.000 € um den Gewinnvortrag, der ins nächste Jahr mitgenommen wird. Man rechnet
Positionen | Betrag |
Jahresüberschuss | 5.000.000,00 € |
abzgl. Verlustvortrag | 1.000.000,00 € |
Bemessungsgrundlage | 4.000.000,00 € |
hiervon 5 %, | 200.000,00 € |
höchstens aber 0,1·50.000.000 – (2.000.000 + 2.000.000) = 0,1·50.000.000 – 4.000.000 = 5.000.000 – 4.000.000 = 1.000.000 | 1.000.000,00 € |
Einstellung gesetzliche Rücklage also | 200.000,00 € |
Bemessungsgrundlage II | 3.800.000,00 € |
hiervon höchstens die Hälfte in die anderen Gewinnrücklagen | 1.900.000,00 € |
Bemessungsgrundlage III | 1.900.000,00 € |
Ausschüttung (= Dividendenzahlung) | 300.000,00 € |
es verbleiben (= Gewinnvortrag) | 1.600.000,00 € |
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Lösung: Ermittlung von Rentabilitätskennzahlen
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Lösung: Ermittlung von Rentabilitätskennzahlen (Jahresabschlussanalyse) aus unserem Online-Kurs Jahresabschlüsse (Berichterstattung) interessant.