In der Buchhaltung müssen Unternehmer strikte, gesetzlich vorgegebene Prozesse befolgen. Die ordnungsgemäße Buchführung wird durch eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften geregelt, die für angehende Steuerberater, Steuerfachwirte und andere im Steuerrecht tätige Personen von zentraler Bedeutung sind. Diese umfassen:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Abgabenordnung (AO)
GmbH-Gesetz (GmbHG) - Aktiengesetz (AktG)
- Publikationsgesetz (PublG)
- Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
Die Buchführung dient als zahlenmäßiges Abbild des Unternehmensgeschehens und ist von großer Bedeutung für die Unternehmensleitung, Kapitaleigner und den Staat zur Steuerermittlung. Sie spielt auch eine wichtige Rolle beim Gläubigerschutz. Laut Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB) und Abgabenordnung (§ 140 ff. AO) sind Unternehmer zur Buchführung verpflichtet.
Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Vollkaufmann zur Buchführung verpflichtet. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen nachvollziehbar sein.
Steuerrechtlich ist zur Buchführung verpflichtet, wer handelsrechtlich gemäß § 238 HGB buchführungspflichtig ist (§ 140 AO). Zusätzlich sind nach § 141 AO auch andere Unternehmer, wie Minderkaufleute und Handwerker, zur Buchführung verpflichtet, sofern bestimmte Grenzwerte bei Umsatz, Betriebsvermögen und Gewinn überschritten werden.
Das Handelsgesetzbuch regelt in seinem dritten Buch „Handelsbücher“ die Rechnungslegung. Dieses Buch gliedert sich in drei Abschnitte:
- Abschnitt (§§ 238 - 263 HGB) – Allgemeine Vorschriften für alle Kaufleute.
- Abschnitt (§§ 264 - 335 HGB) – Spezielle Vorschriften für Kapitalgesellschaften.
- Abschnitt (§§ 336 - 339 HGB) – Zusätzliche Regelungen für eingetragene Genossenschaften.
Rechtsformspezifische Vorschriften sind im Aktiengesetz, GmbH-Gesetz und Genossenschaftsgesetz enthalten. Steuerliche Vorschriften über die Buchführung finden sich in der Abgabenordnung, dem Einkommensteuergesetz, dem Körperschaftsteuergesetz, dem Umsatzsteuergesetz, verschiedenen Durchführungsverordnungen (EStDV, KStDV, UStDV) sowie in den Richtlinien (EStR, KStR, UStR).