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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Inventar, Inventur und die Bilanz

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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung

Inventar, Inventur und die Bilanz

Am Anfang eines Handelsgewerbes steht die Erstellung der Eröffnungsbilanz, die auf dem Inventar basiert. 

Inventur und Inventar sind wesentliche Bestandteile der Buchhaltung. Die Inventur bezieht sich auf die physische Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens. Diese Bestandsaufnahme ist nicht nur bei der Eröffnung oder Aufgabe eines Unternehmens erforderlich, sondern auch jährlich, um das Geschäftsjahr korrekt abschließen zu können.

Das Inventar ist das Ergebnis dieser Inventur. Es ist eine detaillierte Liste, die den aktuellen Bestand aller Vermögensgegenstände und Schulden des Betriebs umfasst. Die Genauigkeit des Inventars ist entscheidend, da es die Grundlage für die Erstellung der Bilanz bildet und sicherstellt, dass alle in der Bilanz enthaltenen Informationen korrekt sind.

Die Durchführung einer Inventur erfolgt typischerweise auf zwei Arten: körperlich und buchmäßig. Bei der körperlichen Inventur werden physisch vorhandene Werte wie Maschinen und Lagerbestände erfasst, während bei der Buchinventur immaterielle Vermögenswerte wie Guthaben und Schulden dokumentiert werden.

Es gibt verschiedene Arten der Inventur, darunter:

  • Stichtagsinventur: Wird an einem bestimmten Datum durchgeführt, meist am Ende des Geschäftsjahres.
  • Zeitversetzte/verlegte Inventur: Erlaubt die Durchführung der Inventur bis zu drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Stichtag für die Jahresbilanz.
  • Stichprobeninventur: Basierend auf Teilerhebungen und Hochrechnungen.
  • Permanente Inventur: Eine fortlaufende Erfassung über das gesamte Jahr hinweg bis zum Bilanzstichtag.

Hinweis

Das Inventar umfasst auch ein Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensgegenstände, das Eigenkapital und die nach Fälligkeit sortierten Schulden des Unternehmens auflistet, wodurch ein umfassender Überblick über die finanzielle Lage des Unternehmens gegeben wird.

Kurz gesagt, die Inventur ist der Prozess der Zählung und Bewertung der Vermögenswerte eines Unternehmens, während das Inventar das detaillierte Ergebnis dieser Zählung ist. 

Nachdem das Inventar erstellt wurde, wird es in die Bilanz überführt. Die Bilanz zeigt auf der Aktivseite das Vermögen des Unternehmens, also alles, was es besitzt und an Werten hat. Auf der Passivseite, auch als Kapitalseite bekannt, werden die Ansprüche der Eigen- und Fremdkapitalgeber an dieses Vermögen dargestellt. Da die Vermögensgegenstände aus der Nutzung der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel resultieren, ergibt sich daraus, dass die Summe der Aktiva (Vermögenswerte) immer der Summe der Passiva (Eigenkapital plus Fremdkapital) entsprechen muss. Diese Beziehung wird durch die grundlegende Bilanzgleichung ausgedrückt: Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital. 

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