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In der Buchführung ist es wichtig, die finanziellen Transaktionen zwischen dem betrieblichen und dem privaten Bereich eines Unternehmers klar zu trennen. Zu diesem Zweck werden separate Privatkonten eingerichtet. Diese Konten dienen der Erfassung von Mittelflüssen vom Unternehmen in den privaten Bereich, bekannt als Privatentnahmen, und von privaten Mitteln, die in das Unternehmen eingebracht werden, bekannt als Privateinlagen.

  1. Privatentnahmen: Hierunter fallen alle Übertragungen von Werten (Geld, Waren oder Dienstleistungen) vom betrieblichen in den privaten Bereich des Unternehmers. Diese Entnahmen gelten buchhalterisch als vorab ausgezahlter Gewinn und sollten daher so behandelt werden, als hätte das Unternehmen etwas verkauft.
  2. Privateinlagen: Dies sind Werte, die der Unternehmer aus dem privaten Vermögen in das Unternehmen einbringt, beispielsweise Geld oder Grundstücke.

Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften nutzen die Firmeninhaber oft Unternehmensleistungen für private Zwecke. Dies kann in Form von Waren, Geld oder anderen Werten geschehen. Buchhalterisch wird eine solche Privatentnahme wie ein Verkauf an Dritte behandelt, da sie als vorab ausgezahlter Gewinn angesehen wird. Dies bedeutet, dass sich das Eigenkapital des Unternehmens durch Privatentnahmen verringert, während es sich durch Privateinlagen erhöht.

Das Privatkonto, ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos, hat direkten Einfluss auf die Höhe des Eigenkapitals. Es ist ein Passivkonto, auf dem Entnahmen im Soll und Einlagen im Haben verbucht werden. Trotz der Auswirkungen auf das Eigenkapital sind die Geschäftsvorfälle auf dem Privatkonto nicht erfolgsrelevant, da sie nicht aus der eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens resultieren. Das Privatkonto ist ein Bestandskonto ohne Anfangsbestand, da es am Ende eines Geschäftsjahres vollständig in das Eigenkapitalkonto überführt wird.

Hinweis

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Charakteristik des Privatkontos

Das Privatkonto, obwohl ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos, ist in seiner Funktion einzigartig:

  1. Art des Kontos: Es handelt sich um ein Passivkonto, da es das Eigenkapital beeinflusst.
  2. Buchung von Transaktionen: Privatentnahmen werden auf der Sollseite und Privateinlagen auf der Habenseite des Kontos verbucht.
  3. Bestandskonto: Das Privatkonto ist ein Bestandskonto, denn die darauf verbuchten Vorgänge sind nicht erfolgsrelevant.
  4. Anfangsbestand: Es beginnt jedes Geschäftsjahr ohne Anfangsbestand, da sein Saldo vollständig in das Eigenkapitalkonto überführt wird.

Die Funktion des Privatkontos besteht darin, alle privaten Transaktionen des Unternehmers, die nicht mit der eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens in Zusammenhang stehen, separat zu erfassen und zu verwalten.

Das folgende Video erläutert ausführlich die Besonderheiten und die Anwendung des Privatkontos. 

 

Merke

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Zusammengefasst handelt es sich bei Privatkonten um eine buchhalterische Methode zur Trennung und Erfassung von privaten und geschäftlichen Finanzflüssen, die direkt das Eigenkapital beeinflussen, jedoch nicht unmittelbar in der Bilanz sichtbar sind und keinen direkten Einfluss auf den steuerlichen Gewinn haben.

Umsatzsteuer bei Eigenverbrauch - Entnahmetatbestände

Im Umsatzsteuerrecht werden die Privatnetnahmen als "unentgeltliche Wertabgaben" bezeichnet. Die Besonderheit hierbei liegt darin, dass für diese Wertabgaben keine direkte Gegenleistung existiert, die normalerweise als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer dient. Der Gesetzgeber behandelt solche Vorgänge daher wie fiktive Lieferungen an den Unternehmer selbst.

Die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei diesen fiktiven Lieferungen orientiert sich am Einkaufspreis eines gleichartigen Gegenstandes und den damit verbundenen Nebenkosten zum Zeitpunkt der Privatentnahme. Sollte kein Einkaufspreis vorliegen, so wird stattdessen auf die Selbstkosten zurückgegriffen, wie in § 10 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes festgelegt.

Wenn es sich um keine Lieferung, sondern um die private Nutzung eines Gegenstandes aus dem Unternehmen handelt, wird die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage angewendet. Diese bezieht sich nur auf die Kosten, die zuvor auch zu einem Vorsteuerabzug berechtigt haben.

Buchung

Es wird also nicht etwa „Forderungen (oder Bank/Kasse) an Umsatzerlöse“, sondern

 

PrivatanEigenverbrauch
  Umsatzsteuer

 

gebucht. Das Eigenverbrauchkonto ist als Ertragskonto über GuV abzuschließen, das Privatkonto ist ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos und wird folglich hierüber abgeschlossen.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDer Käsefabrikant Udo aus der schönen Stadt Lindenberg entnimmt seinem Geschäft Fertigerzeugnisse für Privatzwecke im Herstellwert von 1.000 €. Wie ist zu buchen?

Es wird gebucht:

Privat1.190anEigenverbrauch1.000
   Umsatzsteuer190