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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - T-Konten

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T-Konten

Ein Konto ist das elementare Werkzeug in der doppelten Buchführung, verwendet zur Erfassung von Geschäftsvorfällen. Jedes Konto verfügt über zwei Seiten: Soll (links) und Haben (rechts), auf denen Zu- und Abgänge entsprechend der Kontenart verbucht werden.

Kontierung und T-Konten

Die Kontierung umfasst die Zuweisung von Geschäftsvorfällen zu den richtigen Konten basierend auf Belegen, gefolgt von der Bildung des Buchungssatzes. T-Konten dienen als schematische Darstellung eines Kontos in Form einer zweispaltigen Tabelle, um Buchungsvorgänge visuell zu veranschaulichen.

Das T-Konto ist ein grundlegendes Instrument, welches stets zwei Seiten aufweist: die linke Seite, bezeichnet als „Soll“, und die rechte Seite, bekannt als „Haben“. Diese beiden Seiten dienen dazu, die Veränderungen in den Werten der Konten festzuhalten. Auf der einen Seite werden die Positionen erfasst, durch die dem Konto etwas entnommen wird, während auf der anderen Seite die Positionen stehen, durch die dem Konto etwas hinzugefügt wird. Welche Seite die Wegnahme und welche die Hinzufügung repräsentiert, hängt von der Art des Kontos ab.

Die historischen Bezeichnungen „Soll“ und „Haben“ stammen aus der Sprache alter Bankbilanzen, wobei „Soll“ bedeutete, dass der Schuldner an das Konto zahlen sollte, und „Haben“ anzeigte, dass der Kunde etwas von dem Konto zu beanspruchen hatte. Heutzutage sind diese Begriffe jedoch eher als technische Termini zu verstehen und nicht mit den alltäglichen Bedeutungen der Verben „sollen“ und „haben“ zu verwechseln. Die Bezeichnungen „Soll“ und „Haben“ sind somit weniger wichtig als das Verständnis ihrer Funktionen im Rahmen der Buchhaltung.

Kontenarten in der doppelten Buchführung

In der doppelten Buchführung werden Konten in vier Hauptarten unterteilt:

Bestandskonten:

  • Aktivkonten: Erfassen Vermögenswerte des Unternehmens wie Anlagevermögen (z. B. Grundstücke, Gebäude) und Umlaufvermögen (z. B. Kasse, Bankkonto). Sie zeigen, wofür das Kapital verwendet wird. Zugänge werden im Soll gebucht, Abgänge im Haben.
  • Passivkonten: Abbilden des Kapitals eines Unternehmens, unterteilt in Eigen- und Fremdkapital. Sie zeigen die Herkunft der finanziellen Mittel. Zugänge werden im Haben, Abgänge im Soll gebucht.

Erfolgskonten:

  • Aufwandskonten: Erfassen betriebliche Aufwendungen wie Personalkosten, Miete und Abschreibungen. Sie mindern das Eigenkapital und werden im Soll verbucht.
  • Ertragskonten: Verbuchen Wertzuflüsse wie Umsatzerlöse oder Zinseinnahmen, die das Eigenkapital erhöhen. Erträge werden im Haben gebucht.

Merke

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Bestandskonten bilden die Grundlage für die Bilanz, während Erfolgskonten für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) relevant sind.