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Bilanzsteuerrecht | Steuerberaterprüfung - Anhang und Lagebericht im Jahresabschluss

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Anhang und Lagebericht im Jahresabschluss

Die vier Elemente des Jahresabschlusses, wie sie im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt sind, umfassen die Bilanz (§ 266 Absatz 1 Satz 2 HGB), die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB), den Anhang (§§ 284, 285 HGB) sowie den Lagebericht (§§ 289, 289a HGB). Diese Elemente bilden zusammen ein detailliertes Bild der finanziellen und operativen Lage des Unternehmens.

Der Anhang und der Lagebericht spielen eine wesentliche Rolle im Rahmen des Jahresabschlusses, da sie nicht nur ergänzende Informationen zur finanziellen Situation eines Unternehmens liefern, sondern auch dessen Geschäftsentwicklung und Zukunftsaussichten umfassend darstellen. Während der Anhang die Zahlen des Jahresabschlusses näher erläutert, beschreibt der Lagebericht die aktuelle Lage des Unternehmens aufgrund dieser Zahlen und gibt eine Prognose für den weiteren Geschäftsverlauf ab. Anhang, Lagebericht und Jahresabschluss sind wiederum Bestandteil des Geschäftsberichts, der als umfassendes Dokument die wirtschaftliche Gesamtsituation des Unternehmens darstellt.

Merke

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Pflichtmäßig ist der Lagebericht jedoch nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erstellen. Der Lagebericht ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern ein zusätzliches Berichtsinstrument und tritt damit als selbstständige Informationsquelle neben den Jahresabschluss.