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Mietkaufverträge

Inhaltsverzeichnis

Mietkaufverträge

Mietkaufverträge

Bevor es buchhalterisch um die Erfassung von Leasingverträgen und deren Gegenstände ging, gab es bereits die sogenannten Mietkaufverträge. Im Allgemeinen werden in derartigen Verträgen aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus Bestandteile des Mietvertrags und des Kaufvertrags zu finden sein. Häufig wird eine sprichwörtliche Miete vereinbart, um dem Kaufinteressenten die Erprobung des Gegenstandes für seine betrieblichen Zwecke zu ermöglichen. Gleichzeitig wird ihm die Option eingeräumt, diesen Gegenstand jederzeit zu erwerben.

Hierbei sind wiederum zwei Varianten denkbar:

  • Bei Ausübung der Kaufoption wird der bisherig gemietete Gegenstand durch den bisherigen Mieter
    zum Zeitwert - zum Zeitpunkt der Erwerbung - erworben. Bilanzsteuerrechtlich wäre diese Variante wie folgt zu beurteilen: Bis zur Ausübung der Kaufoption liegt eine Miete vor, das Nutzungsentgelt stellt beim Vermieter Einnahme, beim Mieter Betriebsausgabe dar. Bei Ausübung der Option erfolgt ein Kauf durch den bisherigen Mieter zum Zeitwert zum Zeitpunkt der Erwerbung.
  • Bei Ausübung der Kaufoption wird der vereinbarte Listenpreis berechnet, gleichzeitig
    werden die bereits gezahlten Mieten angerechnet. Bilanzsteuerrechtlich wäre diese Variante wie folgt zu beurteilen: Bis zur Ausübung der Kaufoption liegt ebenfalls Miete vor. Bei Ausübung der Kaufoption wird allerdings ein Kauf von Anfang an unterstellt. Die Anschaffungskosten ergeben sich aus Restkaufpreis + bisher gezahlter nun erstatteter Miete. Dabei werden allerdings vorangegangene Wirtschaftsjahre nicht berichtigt. Die Konsequenz daraus ist, dass der bisherige Mieter im Jahr der Kaufoption Erträge in Höhe der erstatteten Miete erhält, allerdings auch im Gegenzug die Abschreibungen als Aufwand für die Wirtschaftsjahre der bisherigen Mietzeit im Optionsjahr nachholen kann.