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Bei der degressiven Abschreibung wird immer ein gleichbleibender Prozentsatz vom Restwert des jeweiligen Vorjahres abgeschrieben. Dies führt im Vergleich zur linearen Abschreibungsmethode in den ersten Perioden zu einem sehr hohen Abschreibungsbetrag, in späteren Perioden jedoch zu niedrigeren Abschreibungsbeträgen.
Wird dieser erhöhte Aufwand (der ersten Perioden) auch steuerrechtlich anerkannt, führt dies zu einer niedrigeren Steuerbelastung des Unternehmens.
Die degressive Abschreibungsmethode kann nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern angewendet werden.
Allerdings ganz wichtig: Steuerrechtlich ist die geometrisch degressive Abschreibung nur bei Anschaffungen bis zum 31.12.2010 anwendbar.
Handelsbilanziell bleibt sie in allen Fällen zulässig, in denen sie dem tatsächlichen wirtschaftlichen Verbrauch der Abnutzung entspricht.
Der degressive Abschreibungssatz
Die Formel für die Berechnung des degressiven Abschreibungssatzes in Prozent (r) errechnet sich wie folgt:
Merke
Es gilt:
Hierbei gilt seit dem 01.01.2009 und bis zum 31.12.2010 die steuerliche Regelung, dass die Abschreibungsquote der degressiven Abschreibungsmethode 25% nicht übersteigen darf. Zusätzlich durfte die Abschreibungsquote das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibungsquote nicht übersteigen.
D.h., wenn die degressive Abschreibungsquote 30% beträgt, darf man steuerlich höchstens mit 25% abschreiben; wenn die Abschreibungsquote bei beispielsweise 18% liegt, das Zweieinhalbfache der Abschreibungsquote der linearen Abschreibung aber nur bei 16% liegt, dann beträgt die maximale Abschreibungshöhe auch nur 16%. Entscheidend ist also das Zweieinhalbfache des linearen Abschreibungssatzes als Abschreibungsobergrenze, bzw. die generelle Höchstgrenze von 25%.
Vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2007 galt eine steuerrechtlich zulässige Höchstgrenze von 30% und dem Dreifachen der linearen Abschreibungsquote. Vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008 war die degressive Abschreibungsmethode steuerlich gar nicht zulässig.
Merke
Beispiel einer geometrisch-degressiven Abschreibung
Beispiel
Anschaffungskosten: 40.000 €, Restwert nach 8 Jahren: 10.000 €
Rechnung:
Abschreibungsquote: 15,91 %
Folglich reduziert sich der Buchwert in den 8 Jahren des Abschreibungszeitraums um 15,91 % pro Jahr, bis schließlich der Restwert i.H.v. 10.000 € übrig bleibt. Es ergibt sich folgender Abschreibungsverlauf:
Periode | Wert am Jahresanfang | Abschreibungsbetrag | Restwert |
1 | 40.000,00 | 6.364,00 | 33.636,00 |
2 | 33.636,00 | 5.351,49 | 28.284,51 |
3 | 28.284,51 | 4.500,07 | 23.784,44 |
4 | 23.784,44 | 3.784,11 | 20.000,33 |
5 | 20.000,33 | 3.182,05 | 16.818,28 |
6 | 16.818,28 | 2.675,79 | 14.142,49 |
7 | 14.142,49 | 2.250,07 | 11.892,42 |
8 | 11.892,42 | 1.892,08 | 10.000,34 |
Leistungsabschreibung
Erwähnt werden sollte außerdem die Leistungsabschreibung:
Hier wird nach der Leistung abgeschrieben, was vor allem bei Autos/Lkws und Maschinen funktioniert. Man hat die gesamte Leistung der Maschine angegeben, rechnet dann die AK/Gesamtleistung und hat als Ergebnis quasi die AK pro Leistungseinheit. Also muss man nur noch schauen, wie viele Leistungseinheiten in der Periode verbraucht wurden und diesen Wert dann abschreiben.
Die einzelnen Abschreibungsmethoden erklären wir dir in einem Video zum Online-Kurs "Kostenrechnung"( Link: Die verschiedenen Abschreibungsmethoden ), welches Dir selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung steht.
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