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Die lineare Abschreibung ist die gebräuchlichste und einfachste Abschreibungsmethode. Sie findet Anwendung bei allen beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter. Im Folgenden schauen wir uns an, wie diese Abschreibungsmethode funktioniert und rechnen ein Beispiel durch.

Wie funktioniert die lineare Abschreibung?

Wenn in einem Unternehmen eine Maschine gekauft wird, fallen in dieser Periode in der Regel hohe Anschaffungskosten (AK) an. Die Maschine wird jedoch nicht nur in dieser Periode genutzt, sondern während ihrer gesamten Nutzungsdauer (ND).

Da sich der Wert der Maschine im Laufe ihrer Nutzungsdauer verringert, muss man sie auf dem Konto „Maschinen“ abschreiben. Diese Abschreibungen mindern den Gewinn der Perioden, weil sie Aufwendungen sind. Weniger Gewinn = weniger Steuern!

Bei der linearen Abschreibung werden die AK proportional, also gleichmäßig/planmäßig auf die Perioden verteilt.

Methode

Hier klicken zum Ausklappen

Lineare Abschreibung = Proportionale Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer

Normalerweise hat man die AK und die gewöhnliche Nutzungsdauer in einer Aufgabenstellung angegeben. Wenn man nun die AK durch die Nutzungsdauer teilt, erhält man den Abschreibungsbetrag pro Periode.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen Beispiel:
Ein Unternehmen kauft eine neue Maschine für 40.000€. Die gewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 8 Jahre.

Der Abschreibungsbetrag berechnet sich wie folgt: 40.000€ / 8 = 5.000€.

Der dazugehörige Buchungssatz lautet:

Abschreibungen auf Maschinen5.000anMaschinen5.000

Abschreibungstabelle (AfA-Tabelle)

Die dazugehörige Abschreibungstabelle (AfA-Tabelle) für das Beispiel lautet

JahrAbschreibungsbetragRestwert
00 €40.000 €
15.000 €35.000 €
25.000 €30.000 €
35.000 €25.000 €
45.000 €20.000 €
55.000 €

15.000 €

65.000 €

10.000 €

75.000 €

5.000 €

85.000 €

0 €

Beispiel zur linearen Abschreibung im Video

Schauen wir uns ein weiteres Beispiel zur Linearen Abschreibung in dem folgenden Lernvideo an.

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Formel zur Bestimmung des Abschreibungsbetrags bei Restwert des Wirtschaftsguts

Häufig wird ein Objekt jedoch nicht komplett abgeschrieben, sondern behält einen Restwert (RW). Bei der Berechnung des jährlichen Abschreibungsbetrag muss dieser Restwert mit einbezogen werden:

Für diesen Fall gilt folgende Formel zur Berechnung des Abschreibungsbetrags:

Abschreibungsbetrag bei Restwert des Wirtschaftsguts = (AK - Restwert) / ND

Merke

Hier klicken zum AusklappenGrundsätzlich muss man sich bei bei der Anwendung der linearen Abschreibung in der Buchführung folgendes unbedingt merken:
  • Bestimmung des Abschreibungsbetrages:
    AK / ND (wenn kein Restwert gegeben) bzw.
    (AK - RW) / ND (wenn Restwert gegeben)
  • durch jährliche Verbuchung der Abschreibung auf das zugehörige Aufwandskonto wird der Wert der Anlage verringert
  • wenn man die Anlage nach Ablauf der ND weiter nutzt, wird diese meistens mit einem obligatorischen Euro verbucht, damit sie weiter in der Bilanz auftaucht
  • man kann nur abnutzbare Güter abschreiben, keine Gebäude, Grundstücke etc.! Deshalb wird das Abschreibungskonto häufig auch AfA (Absetzung für Abnutzung = steuerliche Bezeichnung) genannt
  • die Abschreibungsquote (also der prozentuale Ausdruck) berechnet sich hier immer durch 100 / ND
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