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Buchführung - aktivierungspflichtige Steuern

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Buchführung

aktivierungspflichtige Steuern

Kaufleute und Unternehmen müssen Steuern an das Finanzamt (Gewerbe- und Grundsteuer in der Regel an die Gemeinde) abführen. Man kann die Steuern z.B. nach der Überwälzbarkeit (direkte oder indirekte Steuern), nach dem Steuergegenstand (Besitz-, Verkehr- und Verbrauchsteuern) oder nach der Ertragshoheit (Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern) klassifizieren.

Buchtechnische Erfassung der Steuern

Zur buchtechnischen Erfassung unterteilen wir die Steuern in 4 Arten:

  • aktivierungspflichtige Steuern
  • Aufwandssteuern
  • Privatsteuern
  • durchlaufende Steuern

Aktivierungspflichtige Steuern

Aktivierungspflichtige Steuern werden aktiviert, indem man sie den Anschaffungskosten hinzurechnet. Die Grunderwerbsteuer z.B. ist eine aktivierungspflichtige Steuer.

Was bedeutet das? Nehmen wir ein Beispiel:

Beispiel

Der Friseurmeister Louis kauft sich für seinen Salon ein neues Grundstück samt Gebäude. Insgesamt zahlt er dafür 200.000 €. Dafür zahlt er an das Finanzamt eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 7.000 € (3,5 %; die Bundesländer legen den Steuersatz selbst fest, derzeit zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 %). Wie oben erwähnt, muss die Grunderwerbsteuer aktiviert werden, d.h. die Anschaffungskosten für Grundstück und Gebäude betragen insgesamt 207.000 €. Die Grunderwerbsteuer darf nicht als Aufwand geltend gemacht werden!

Die 207.000 € Anschaffungskosten lassen sich wie folgt aufteilen:
Grund und Boden = 20 %
Gebäude = 80 %

Das bedeutet: Auf das Gebäude entfallen 165.600 € $\ \Rightarrow $ dies ist die AfA-Bemessungsgrundlage. Die Grunderwerbsteuer wirkt sich also lediglich über die jährliche AfA aus!

Auf den Grund und Boden entfallen 41.400 €. Da der Grund und Boden (GruBo) ein nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand des Anlagevermögens ist, wird der GruBo mit 41.400 € in der Bilanz aktiviert. Es gibt keine planmäßigen Abschreibungen!

Insgesamt wird also im Laufe der Jahre nur die auf das Gebäude entfallende anteilige Grunderwerbsteuer als Aufwand geltend gemacht. Die 20 % der Grunderwerbsteuer, die auf den GruBo entfallen, wirken sich erst beim Verkauf des Grundstücks aus!