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Kaufleute und Unternehmen müssen Steuern an das Finanzamt (Gewerbe- und Grundsteuer in der Regel an die Gemeinde) abführen. Man kann die Steuern z.B. nach der Überwälzbarkeit (direkte oder indirekte Steuern), nach dem Steuergegenstand (Besitz-, Verkehr- und Verbrauchsteuern) oder nach der Ertragshoheit (Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern) klassifizieren.
Buchtechnische Erfassung der Steuern
Zur buchtechnischen Erfassung unterteilen wir die Steuern in 4 Arten:
- aktivierungspflichtige Steuern
- Aufwandssteuern
- Privatsteuern
- durchlaufende Steuern
Aktivierungspflichtige Steuern
Aktivierungspflichtige Steuern werden aktiviert, indem man sie den Anschaffungskosten hinzurechnet. Die Grunderwerbsteuer z.B. ist eine aktivierungspflichtige Steuer.
Was bedeutet das? Nehmen wir ein Beispiel:
Beispiel
Die 207.000 € Anschaffungskosten lassen sich wie folgt aufteilen:
Grund und Boden = 20 %
Gebäude = 80 %
Das bedeutet: Auf das Gebäude entfallen 165.600 € $\ \Rightarrow $ dies ist die AfA-Bemessungsgrundlage. Die Grunderwerbsteuer wirkt sich also lediglich über die jährliche AfA aus!
Auf den Grund und Boden entfallen 41.400 €. Da der Grund und Boden (GruBo) ein nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand des Anlagevermögens ist, wird der GruBo mit 41.400 € in der Bilanz aktiviert. Es gibt keine planmäßigen Abschreibungen!
Insgesamt wird also im Laufe der Jahre nur die auf das Gebäude entfallende anteilige Grunderwerbsteuer als Aufwand geltend gemacht. Die 20 % der Grunderwerbsteuer, die auf den GruBo entfallen, wirken sich erst beim Verkauf des Grundstücks aus!