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Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen nach § 22 Nr. 5 EStG
Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 1 Abs. 1 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz werden nach § 22 Nr. 5 EStG vollständig der Einkommensteuer unterworfen.
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