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Einkommensteuer (Vertiefung) - Ergebnis aus der Gesamthandsbilanz

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Einkommensteuer (Vertiefung)

Ergebnis aus der Gesamthandsbilanz

Die Grundlage der steuerlichen Gesamthandsbilanz ist die Handelsbilanz der Personengesellschaft. Der Gewinn einer Mitunternehmerschaft wird ohne weitere Besonderheiten entsprechend den einkommensteuerlichen und ggf. handelsrechtlich zu beachtenden Vorschriften ermittelt. Die üblichen Korrekturen, wie z. B. zu den nicht oder nur beschränkt abziehbaren Aufwendungen sind entsprechend zu berücksichtigen.

Dabei erfolgt die steuerliche Gewinnermittlung, ausgehend von handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag, zumeist nach dem folgenden Schema:

Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag lt. Handelsbilanz10.000 EUR
+/-bilanzsteuerliche Korrekturen4.000 EUR
+nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
(z.B. § 4 Abs. 5 EStG)
1.500 EUR
./.steuerfreie Erträge
(z.B. § 3 Nr. 40 EStG)
- 500 EUR
=Steuerliches Ergebnis der Gesamthandsbilanz16.000 EUR

Ergänzungsbilanzen

Soweit eine Ergänzungsbilanz für einen oder mehrere Mitunternehmer besteht, korrigiert das darin ermittelte Ergebnis den Gewinnanteil des jeweiligen Mitunternehmers aus der Gesamthandsbilanz.

Die Notwendigkeit einer Ergänzungsbilanz (nicht Sonderbilanzen) ergibt sich insbesondere in den Fällen, in denen ein Gesellschafter den Gesellschaftsanteil zu einem über oder unter dem Kapitalkonto liegenden Anschaffungspreis erwirbt (vgl. § 24 UmwStG). In den Ergänzungsbilanzen erfolgen Wertkorrekturen zu den Bilanzansätzen in der Steuer- bzw. Handelsbilanz.