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Einkommensteuer (Vertiefung) - KGaA: Gewerbliche Einkünfte einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

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Einkommensteuer (Vertiefung)

KGaA: Gewerbliche Einkünfte einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

KGaA: Gewerbliche Einkünfte einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

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Die KGaA ist eine Mischform zwischen Aktien- und Kommanditgesellschaft, zählt aber zu den Kapitalgesellschaften. Die KGaA hat einen persönlich haftenden Gesellschafter und unterscheidet sich hierdurch maßgeblich von der AG. Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien ist in Deutschland nicht sehr verbreitet. Häufig wird diese Rechtsform von Familienunternehmen beispielsweise als GmbH & Co. KGaA verwendet.

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist also eine Rechtsform für Unternehmen, die Elemente der Aktiengesellschaft mit Elementen der Kommanditgesellschaft verbinden wollen. Im Verhältnis der persönlich haftenden Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesamtheit der Kommanditaktionäre und gegenüber Dritten gelten nämlich die Vorschriften des HGB über die Kommanditgesellschaften (§ 278 Abs. 2 AktG), wohingegen für alle anderen Bereiche, also insbesondere die Bereiche, die die Kommanditaktionäre oder die KGaA selbst betreffen, auf die Regelungen des Aktienrechts verwiesen wird (§ 278 Abs. 3 AktG).

Schematische Darstellung einer KGaA