Die Aufgaben und Ziele der Europäischen Union ergeben sich aus Art. 3 und 6 EUV. Weitere Regelungen hierzu finden sich im AEUV.
Gem. Art. 3 Abs. 3 EUV besteht die Aufgabe der Union in der Verwirklichung eines Binnenmarktes und gem. Art. 3 Abs. 4 EUV einer Wirtschafts- und Währungsunion. Weitere Aufgaben der EU sind die Durchführung der Grundsätze und Politikbereiche, die sich in Titel II (demokratische Grundsätze) und V (allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union) finden.
Binnenmarkt ist gem. Art. 26 Abs. 2 AEUV ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Verwirklicht werden soll dieser insbesondere durch eine Beseitigung zwischenstaatlicher Hindernisse im Bereich des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs. Hieraus resultieren die vier Grundfreiheiten.
Für die Unionsbürger soll die EU ein Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts sein (Art. 3 Abs. 2 EUV).