„Grundzüge des Rechts der Europäischen Union“ ist ein weiteres Prüfungsgebiet nach § 37 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 StBerG der Steuerberaterprüfung, welches regelmäßig Bestandteil in der mündlichen Prüfung ist. Erfahrungsgemäß kann das EU-Recht sowohl im Kurzvortrag als auch bei Fragen im Prüfungsgespräch auftreten.
Aus den Vorjahresprotokollen ergeben sich folgende Themen von Kurzvorträgen:
- Organe der Europäischen Union – Aufgaben und deren Zusammensetzung
- Verhältnis des EU-Rechts zum deutschen Recht
- Bedeutung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie für das nationale Umsatzsteuerrecht
Im Rahmen der Fragerunde im Prüfungsgespräch wurden in den letzten Jahren wiederholt folgende Bereiche thematisiert:
- Europäische Union (Wesen, Rechtsnatur, Entwicklung, insbesondere Mitgliedstaaten, BREXIT, Unterschied Europäische Union (EU) und Europäische Gemeinschaft (EG))
- Organe der Europäischen Union (Aufzählung, Aufgaben, insbesondere des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), einschließlich Verfahrensarten und Bindungswirkung seiner Entscheidungen)
- Arten von EU-Recht (Abgrenzung primäres und sekundäres EU-Recht, insbesondere Wesen und Wirkung)
- Sekundärrecht (Unterschied Verordnungen und Richtlinien, richtlinienkonforme Auslegung, unmittelbare Anwendung von Richtlinien)
- Primärrecht
- Grundfreiheiten (einschließlich Problem der Inländerdiskriminierung)
- Harmonisierung von Steuern (Aufzählung, Gründe)