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Externes Rechnungswesen - Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

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Externes Rechnungswesen

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Im Falle von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) spricht man von allen Vermögensgegenständen des (abnutzbaren) Anlagevermögens, die einen Wert von unter 800 € nach AK/HK aufweisen.

Methode

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Die nachfolgende Übersicht zeigt die Möglichkeiten der Abschreibung für GWG's:

  • bis 250,00 €: Sofortige Betriebsausgabe (keine Aufzeichnungspflicht) oder Abschreibung (§ 7 EstG) über die ND gemäß AfA-Tabelle.
     
  • 250,01 € bis 800,00 €: Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) oder Pool-Abschreibung über 5 Jahre (§ 6 Abs. 2a EStG) oder Abschreibung (§ 7 EstG) über die ND gemäß AfA-Tabelle (mit Aufzeichnungspflicht).
     
  • 250,01 € bis 1.000,00 €: Pool-Abschreibung über 5 Jahre (mit Aufzeichnungspflicht) oder Abschreibung (§ 7 EstG) über die ND gemäß AfA-Tabelle (mit Aufzeichnungspflicht).

Diese Wertgrenzen sind aus steuerrechtlicher Sicht vorhanden (siehe § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG). Eine Regelung im HGB existiert nicht, weshalb auf die GoB und den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hingewiesen wird.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDas Unternehmen XY erwirbt einen Bürostuhl für die Sekretärin in Höhe von 452,20 € (inkl. USt) per Banküberweisung.

Der Bürostuhl hat Anschaffungskosten in Höhe von 380 €. Die USt wird herausgerechnet.

Sofortabschreibung

Es besteht zum einen die Möglichkeit einer Sofortabschreibung. Dies bedeutet es wird ein Aufwand in Höhe von 380 € gebucht. Der Vermögensgegenstand erscheint nicht in der Bilanz. Der Buchungssatz lautet (mit Berücksichtigung der USt):

Aufwand für Büromaterial   380 €   an     
Vorsteuer72,20 €   anBank   452,20 €

Ausweis im Sammelposten

Desweiteren besteht die Möglichkeit den Vermögensgegenstand unter einem Sammelposten auszuweisen und eine Sammel-Abschreibung vorzunehmen. 

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDas Unternehmen XY beschließt den Bürostuhl unter dem Sammelposten "Bürobedarf" aufzuführen. Dieser hat einen momentanen Wert von 620 €.

Der Sammelposten erhöht sich um 380 € auf 1.000 € und wird jährlich mit 200 € abgeschrieben.

Buchungssatz beim Zugang:

Sammelposten Bürobedarf  380 €   an     
Vorsteuer72,20 €   anBank   452,20 €

Buchungssatz für die Abschreibung:

Abschreibung   200 €   an   Sammelposten Bürobedarf   200 €

Wird eines oder mehrere der Vermögensgegenstände aus dem Sammelposten vor Ablauf der 5 Jahre verkauft, werden diese nicht aus dem Pool herausgenommen/herausgerechnet (§ 6 Abs. 2a Satz 4 EStG).

Abschreibung über die Nutzungsdauer

Als weitere Möglichkeit kann der Bürostuhl über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (13 Jahre) und wird somit als Aktivposten in der Bilanz angesetzt.

Buchungssatz beim Zugang:

Bürostuhl 380 €   an     
Vorsteuer72,20 €   anBank   452,20 €

Buchungssatz für die Abschreibung:

Abschreibung   29,23 €   an   Bürostuhl 29,23 €