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Externes Rechnungswesen - Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

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Externes Rechnungswesen

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind elementare Bestandteile für das externe Rechnungswesen und den Jahresabschluss.

Für das Verständnis ist es notwendig einen kurzen (und vereinfachten) Ausflug in den Aufbau des HGB und der Rechtswissenschaften durchzuführen.

Gesetze werden meist in 2 Bereiche eingeteilt. Zum einen gibt es den allgemeinen Teil (lex generalis) und zum anderen den speziellen Teil (lex specialis). Hierbei gilt der Grundsatz, dass der spezielle immer den allgemeinen verdrängt (lex specialis derogat legi generali). In der Praxis sieht es dann so aus, dass man primär mit dem speziellen Teil arbeitet. Es kommt aber vor, dass bei fehlender spezieller Regelung auf den allgemeinen Teil zurückgegriffen werden muss.

Merke

Der spezielle Teil verdrängt den allgemeinen Teil (lex specialis derogat legi generali).

Die GoB bilden für den Kaufmann eine Art allgemeinen Teil. Sollte es vorkommen, dass es keine spezielle Vorschrift zur Vorgehensweise eines Sachverhalts gibt, so wird u.a. auf die GoB zurückgegriffen. Eine vollständige Regelung aller möglichen Sachverhalte ist auch aus Sicht des Gesetzgebers nicht möglich, daher haben die GoB auch in Zukunft ihre Daseinsberechtigung.

Die Problematik bei den GoB ist, dass diese nicht zentral in einem Paragrafen niedergeschrieben sind und damit einen unbestimmten Rechtsbegriff darstellen. § 238 Abs. 1 HGB verpflichtet alle Kaufleute zur Beachtung der GoB. Durch diesen Verweis werden mögliche Gesetzeslücken für bestimmte Sachverhalte geschlossen. Nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB muss auch ein Jahresabschluss unter der Beachtung der GoB erstellt werden.

Die vollständige Benennung aller GoB ist in der Literatur umstritten. Fest steht allerdings, dass die GoB durch die 3 folgenden Methoden ermittelt werden:

  1. Induktive Methode: Ermittlung der GoB durch Analyse der Vorgehensweise aller Kaufleute in der Praxis.
  2. Deduktive Methode: Ermittlung der GoB aus Analyse der vom Gesetzgeber vorgesehenen Zwecke des Jahresabschlusses.
  3. Hermeneutische Methode: Ermittlung der GoB aus dem allumfassenden Verständnis des Gesetzes und deren Auslegung.

Merke

Kaufleute greifen auf die GoB zurück, wenn es keine oder nur eine ungenügende spezielle Regelung für einen Sachverhalt gibt („Auffangnetz“).

Im Folgenden werden wir die (wesentlichen) GoB behandeln:

- Rahmengrundsätze

- Abgrenzungsgrundsätze

  • Imparitätsprinzip
  • Realisationsprinzip
  • Grundsatz der Abgrenzung der Sache und der Zeit nach

- weitere Grundsätze

  • Going concern Prinzip
  • Grundsatz der Pagatorik
  • Einzelbewertungsgrundsatz
  • Vorsichtsprinzip
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